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BMUB: HOAI unverzichtbar für Planungsqualität – Zur Klage der EU-Kommission vor dem EuGH

Die Europäische Kommission will wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Deutschland Klage vor dem EuGH erheben. Die Bundesregierung widerspricht entschieden den von der Kommission behaupteten Verstößen gegen europäisches Recht und wird die verbindliche Honorarordnung auch vor dem EuGH verteidigen.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks:

„Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gehört in Deutschland zu den entscheidenden Rahmenbedingungen dieses Berufsstands und stärkt die Baukultur in unserem Land. Sie ist ein wichtiges und unverzichtbares Instrument zur Sicherung einer hohen Planungsqualität. Der Erhalt des verbindlichen Preisrechts für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland ist die Voraussetzung für einen fairen Leistungswettbewerb. Architekten- und Ingenieurleistungen dürfen nicht zu Dumpingpreisen angeboten werden.“

Die Europäische Kommission hatte am 18.06.2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der verbindlichen staatlichen Preisverordnung HOAI eingeleitet. Ihrer Auffassung nach kollidiert die HOAI mit den Anforderungen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere mit der nach europäischem Recht zu gewährleistenden Niederlassungsfreiheit. Die Bundesregierung hat den von der Kommission behaupteten Verstößen gegen europäisches Recht widersprochen und zuletzt im Mai diesen Jahres in ihrer Erwiderung die verbindliche Honorarordnung erneut verteidigt und auf die Vereinbarkeit der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mit EU-Recht hingewiesen.

Die Kommission hat trotzdem das gerichtliche Verfahren vor dem EuGH eingeleitet.

Das Bundesbauministerium wird auch im anstehenden Gerichtsverfahren die HOAI ohne Kompromisse verteidigen.

BMUB, Pressemitteilung v. 24.11.2016

Redaktioneller Hinweis: Meldungen im Kontext „HOAI“.