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StMI: Erhöhung der Zulagen für bayerische Polizisten beim Nachtdienst

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erreicht höhere Zulagen für bayerische Polizisten beim Nachtdienst: Ab 2017 vier Euro pro Nachtdienststunde – Weitere Erhöhung auf fünf Euro geplant

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat sich erfolgreich für höhere Nachtdienstzulagen bei der Bayerischen Polizei eingesetzt.

„2017 steigt die steuerfreie Zulage von 2,67 auf vier Euro pro geleistete Nachtdienststunde“, erklärte Herrmann.

Gleichzeitig fielen zwar die zu versteuernde Schichtzulage und Wechselschichtzulage weg, deren Höhe zwischen € 18,69 und € 32,05 monatlich liegt.

„In der Summe bleibt im Portemonnaie unserer Beamten aber ein deutliches Plus“, so der Minister.

So verdient beispielsweise ein 29-jähriger Polizist in der Besoldungsgruppe A8 bei 50 Nachtdienststunden im Monat jährlich netto etwa € 500 mehr.

„Unsere Polizistinnen und Polizisten halten für unsere Sicherheit rund um die Uhr bei Wind und Wetter ihren Kopf hin. Das ist zum Teil extrem fordernd, körperlich wie psychisch“, betonte Herrmann.

„Die Erhöhung der Nachtdienstzulage ist ein zusätzlicher Ausgleich für die besonders belastenden Nachtschichten.“

Der Innenminister kündigte bereits an, sich in den kommenden Haushaltsjahren für eine weitere schrittweise Erhöhung der Nachtdienstzulage auf insgesamt fünf Euro einzusetzen.

Die Zulage für Nachtdienste wird für den Einsatz in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr gewährt. Von der Erhöhung sind vorwiegend die mehr als 12.000 Beamten im Schichtdienst der Bayerischen Polizei betroffen. Auch die Beamten des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) werden von den erhöhten Nachtdienstzulagen profitieren. Der Innenminister hat erreicht, dass ab 2017 auch die Kolleginnen und Kollegen des LfV die ‚Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten‘ erhalten. Das betrifft insbesondere die Observationseinheiten. Bislang war diese Gruppe von der Zahlung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten gesetzlich ausgeschlossen.

Außerdem geht laut Herrmann mit dem Wegfall der Schichtzulagen für die bayerischen Polizisten eine Neuregelung beim Ruhestand einher. Die Mindestgrenze für den abschlagsfreien Antragsruhestand mit Vollendung des 60. Lebensjahres wird ab 2017 eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von mindestens 20 Jahren sein, in denen pro Kalenderjahr mindestens 450 Stunden Dienst während der Nacht und an Sonn- und Feiertagen geleistet wurden. Bislang war dafür Voraussetzung, mindestens 20 Jahre lang eine Schichtzulage bekommen zu haben. ‚Angesparte‘ Schichtdienstjahre bleiben dabei selbstverständlich erhalten. Vergleichbar belastende unregelmäßige Dienste, wie beispielsweise in den Spezialeinheiten, werden auch weiterhin beim abschlagsfreien Ruhestand berücksichtigt.

Herrmann zufolge hat der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags zu den Planungen bereits ‚grünes Licht‘ gegeben. Die endgültige Verabschiedung des neues Doppelhaushalts 2017/2018 durch den Bayerischen Landtag ist für den 15. Dezember 2016 geplant. Zur Finanzierung der erhöhten Zulage für geleistete Nachtdienststunden auf zunächst vier Euro sind allein im Haushalt des Innenministeriums für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 je € 5,7 Mio. zusätzlich vorgesehen.

StMI, Pressemitteilung v. 28.11.2016