Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/14507 v. 29.11.2016 [PDF]). Er hat Zustimmung empfohlen.
Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat Zustimmung mit der Maßgabe einer Änderung empfohlen. Diese beziehen sich auf das Einfügen eines Inkrafttretens-Zeitpunktes für das Gesetz (20.12.2016).
Stichworte zum Gesetzentwurf: Fortführung der Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens aus Mitteln des Staatshaushalts von 2017-2020; Förderung der Digitalisierung des Hörfunks ausdrücklicher Aufgabenschwerpunkt der Landeszentrale für neue Medien (BLM).
Weitere Informationen
- Aktueller Stand bzw. Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
- Vorgangsmappe des Landtags: hier (PDF).
- Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Freistaat auf einen Blick (fortlaufend aktualisiert): hier.
Ass. iur. Klaus Kohnen