Gesetzgebung

Staatskanzlei: Landesentwicklungsprogramm (LEP) – Ministerrat beschließt weiteres Vorgehen am Riedberger Horn

Finanzminister Dr. Markus Söder: „Verbesserungen für den Naturschutz / Zone C wird um 224 Hektar hochwertigster Flächen erweitert“ / Flächentausch: Betroffenes Gebiet von 80 Hektar wird Zone B zugeordnet, dafür 304 Hektar von Zone B auf Zone C aufgewertet / Bürger vor Ort mit deutlicher Mehrheit für die Verbindung der Skigebiete

Die Bürger der Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang haben in einem Ratsbegehren den geplanten Zusammenschluss ihrer Skigebiete am Riedberger Horn im Oberallgäu mit deutlicher Mehrheit befürwortet. Nun hat der Ministerrat das weitere Vorgehen beschlossen, um das Vorhaben landesplanerisch zu ermöglichen. Finanzminister Dr. Markus Söder:

„Die Bürger haben demokratisch über ihre Heimat mitbestimmt und sich mit deutlicher Mehrheit für die Skigebietsverbindung ausgesprochen. Jetzt leiten wir das Verfahren zur Änderung des Alpenplans ein und schaffen damit die Grundlagen für die Umsetzung des Vorhabens.“

Durch eine Änderung des Alpenplans im Landesentwicklungsplan (LEP) soll das Vorhaben landesplanerisch möglich gemacht werden. Danach sollen die relevanten Flächen in der Zone C am Riedberger Horn der Zone B zugeordnet werden. Um den Eingriff so kleinräumig wie möglich zu gestalten, soll die Änderung auf das zwingend Erforderliche und damit auf rund 80 Hektar beschränkt werden.

„Lediglich rund 0,04% der Gesamtfläche der Zone C des Alpenplans sind betroffen“, so Söder.

Gleichzeitig sollen im Gebiet der begünstigten Gemeinde Balderschwang zwei naturschutzfachlich wertvolle Kompensationsgebiete am Bleicherhorn sowie am Hochschelpen mit einer Fläche von insgesamt rund 304 Hektar in die Zone C aufgenommen werden.

„Im Ergebnis wollen wir die Zone C sogar um rund 224 Hektar hochwertigster Flächen erweitern – eine deutliche Verbesserung für den Naturschutz“, so der Heimatminister.

Im Rahmen der LEP-Änderung werden in einem transparenten Beteiligungsverfahren Kommunen, Verbände, Behörden und Öffentlichkeit zu Wort kommen. Auf dieser Grundlage wird eine sorgfältige Abwägung der unterschiedlichen Belange stattfinden. Im Anschluss an die Alpenplanänderung sind schließlich noch die Genehmigungsverfahren durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde durchzuführen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 29.11.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Zur Entwicklung in Sachen „Überarbeitung des LEP“ nebst Stellungnahmen vgl. hier.
  • Zum Überblick über laufende Rechtsetzungsverfahren im Freistaat Bayern vgl. hier.