Gesetzgebung

Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG) eingebracht

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Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 17/14473 v. 29.11.2016 [PDF]). Der Gesetzentwurf sieht insbesondere die Erhöhung einzelner in Art. 33 Abs. 1 Satz 1 BayStatG festgesetzter Finanzzuweisungen vor (der Freistaat Bayern gewährt den kreisfreien Gemeinden und den Landkreisen zur Deckung ihrer zensusbedingten Mehrbelastungen Finanzzuweisungen). Diese beliefen sich bislang auf insgesamt rund € 12,56 Mio.

Im Nachgang zum Zensus 2011 habe sich herausgestellt, dass die Zuweisungen in ihrer bisherigen Höhe nicht ausreichten, um den kreisfreien Städten und Landkreisen ihre zensusbedingten Mehrausgaben zu erstatten, so die Begründung zum Gesetzentwurf. Im Zuge des Zensus 2011 wurden bayernweit 92 Erhebungsstellen eingerichtet, um das Landesamt für Statistik zu unterstützten. Diese Erhebungsstellen wurden in den kreisfreien Städten und Landkreisen angesiedelt.

Die Erhöhung der Finanzzuweisungen ist konnexitätsrechtlich geboten.

Zudem sieht der Gesetzentwurf im Hinblick auf das auch in statistischen Angelegenheiten abgeschaffte Widerspruchsverfahren eine Rechtsbereinigung von Vorschriften vor.

Weitere Informationen

  • Staatsregierung, Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes (BayStatG), LT-Drs. 17/14473 v. 29.11.2016 (Vorgangsmappe des Landtags, PDF)
  • Aktueller Stand bzw. Gang des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
  • Eine aktuelle und fortlaufend aktualisierte Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto/-abbildung: (c) mizar_21984 – Fotolia.com