Gesetzgebung

BMWi: Gabriel zum Legislativpaket zur Energiepolitik der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat mit dem sog. Winterpaket ein umfangreiches Legislativpaket zur Energiepolitik vorgestellt. Das Legislativpaket umfasst vier Richtlinien und vier Verordnungen, u.a. einen Vorschlag für eine bessere Koordinierung der nationalen Energiepolitiken durch abgestimmte nationale Klima- und Energiepläne (sog. Governance-Verordnung), eine neue Energieeffizienzrichtlinie, die Weiterentwicklung der Gebäuderichtlinie, eine neue Erneuerbaren-Richtlinie und ein neues europäisches Strommarktdesign. Das Paket soll auch die Beschlüsse des Europäischen Rates vom Oktober 2014 zu den europäischen Klima- und Energieziele für 2030 umsetzen.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel:

„Ich begrüße, dass die Europäische Kommission heute einen ersten wichtigen Schritt macht, um den europäischen Energierahmen grundlegend neu zu gestalten. Mehr Koordinierung und Konvergenz der nationalen Energiepolitiken basierend auf einem gestärkten europäischen Binnenmarkt und einem ambitionierten Effizienzziel von 30% bis 2030 – das ist der richtige Weg. Das neue europäische Strommarktdesign greift die deutsche Richtungsentscheidung für einen Strommarkt 2.0 auf und stellt so die richtigen Weichen: freie Preisbildung als Impulsgeber für Innovation und Investition und mehr Flexibilität. Auch ist es richtig, dass Versorgungssicherheit künftig nicht mehr allein national, sondern grenzüberschreitend betrachtet wird. Denn in einem gemeinsamen und gut vernetzten Markt brauchen wir insgesamt weniger Kraftwerke und sparen so Kosten für die Verbraucher.

Bei anderen Themen fehlt aber noch der ganz große Wurf. Der Vorschlag für die Erneuerbaren-Richtlinie verpasst die Chance, konkrete Rahmenvorgaben für die nationalen Fördersysteme zu setzen. Mit einem Flickenteppich aus Einzelfallgenehmigungen werden wir nicht zur Nummer Eins im internationalen Rennen um die Arbeitsplätze von morgen.

Auch können wir nicht Fragen von zentraler politischer Relevanz bei der Umsetzung der Energieunion auf die technische Ebene in sog. Network-Codes oder in Leitlinien des Wettbewerbsrechts verlagern. Die Energieunion ist ein zentrales politisches Vorhaben der EU und muss im Rat und im Europäischen Parlament offen diskutiert und politisch entschieden werden. Hier werden wir im Laufe des Verfahrens noch nacharbeiten müssen.“

BMWi, Pressemitteilung v. 30.11.2016