Sachgebiet: Kommunalrecht; Bau, Boden, Planung / BVerwG, Beschl. v. 30.11.2016 – BVerwG 4 BN 16.16 / Weitere Schlagworte: Schutz der Bestattung und des Totengedenkens; nachbarschaftliche Rücksichtnahme
Leitsatz:
AnzeigeBei bauplanerischen Festsetzungen zur Schaffung eines Friedhofs in Form eines Ruheforstes ist zu beachten, dass der Schutz der Bestattung und des Totengedenkens Rücksichtnahme durch die Nachbarschaft fordert; zugleich ist Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 02.02.2012 – 4 C 14.10 – BVerwGE 142, 1 Rn. 23). Ob die damit angesprochenen nachbarlichen Belange abwägungserheblich oder lediglich geringfügig sind, ist eine Frage des Einzelfalls.
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