Gesetzgebung

GVBl (18/2016): Verordnung zur Änderung des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes (BayLErzGG) verkündet

Die „Verordnung zur Änderung des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes“ v. 22.11.2016 wurde am 30.11.2016 verkündet (GVBl S. 329). Sie tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Änderungen betreffen die Höhe des Landeserziehungsgeldes bzw. die Einkommensgrenzen im Hinblick auf Kinder, die ab dem 01.01.2017 geboren werden.

Die Verordnung sieht entsprechende Änderungen in Art. 5 und 14 BayLErzGG vor (Änderungen im Gesetzestext fett markiert bzw. durchgestrichen):

Art. 5 Höhe des Landeserziehungsgeldes, Einkommensgrenzen

(1) […] (2) 1Das Landeserziehungsgeld ist einkommensabhängig. 2Es verringert sich, wenn das Einkommen im Sinn von Art. 6 bei Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, 25.000 34.000 € und bei anderen Berechtigten 22.000 31.000 € übersteigt. 3Die Beträge der Einkommensgrenzen nach Satz 1 erhöhen sich um 3.140 4.440 € für jedes weitere Kind im Sinn von Abs. 1 Satz 2. 4Für Eltern in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelten die Vorschriften zur Einkommensgrenze für Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben. 5Für Lebenspartner gilt die Einkommensgrenze für Verheiratete entsprechend.
(3)-(5) […]

Art. 14 Übergangsregelungen

(1)-(3) […] (4) Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2017 geboren sind, gilt Art. 5 Abs. 2 in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung.

 Sonstige Informationen

Ass. iur. Klaus Kohnen