Gesetzgebung

StMAS: Menschen mit Behinderung – Sozialministerin Müller: „Bayern setzt deutliche Verbesserungen im Bundesteilhabegesetz durch“

Der Bundestag hat heute das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen. Bayern hat nach langwierigen Verhandlungen noch zahlreiche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung erreicht:

„Die Verhandlungen zum Bundesteilhabegesetz haben einmal mehr gezeigt, dass sich Hartnäckigkeit lohnt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zahlreiche unserer Nachbesserungsvorschläge in den Gesetzentwurf aufgenommen“, so die Sozialministerin.

Drei Beispiele von Verbesserungen, die auf die Initiative Bayerns zurückzuführen sind:

  • das Arbeitsförderungsgeld in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird verdoppelt: von € 26 auf € 52.
  • der Vermögensschonbetrag bei den existenzsichernden Leistungen wird von € 2.600 auf zukünftig € 5.000 angehoben.
  • Die ersatzlose Streichung des Barbetrags in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe konnten wir abwenden. Zukünftig müssen sich der Kostenträger und die Einrichtung auf den Geldbetrag verständigen, der Menschen mit Behinderung mindestens verbleiben muss.

Müller wies darauf hin, dass „von diesen Verbesserungen insbesondere Menschen profitieren, die schwerst oder mehrfach behindert sind. Dass sie in der neuen Gesetzgebung nicht an den Rand gedrängt werden, war eines unserer wichtigsten Ziele.“

StMAS, Pressemitteilung v. 01.12.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Zum Stand bzw. Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens inkl. der amtlichen Dokumente (wie z.B. dem Gesetzentwurf) vgl. den Vorgang im DIP.
  • Zu Stellungnahmen rund um das Bundesteilhabegesetz in den verschiedenen Verfahrensstadien vgl. hier (darunter insbesondere die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten zum Änderungsbedarf im Einzelnen).