Gesetzgebung

StMJ: Mögliche Nachbesserungen an der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR)

Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann, Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback haben es begrüßt, dass Bundesjustizminister Heiko Maas die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) nachbessern möchte. „Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wenn Hürden für Seniorinnen und Senioren bei der Kreditvergabe aus dem Weg geräumt werden“, sagten sie. „Es ist aber auch nur ein einzelner Schritt von dem, was nötig wäre, um die Kreditversorgung für Häuslebauer, Käuferinnen und Käufer von Wohneigentum und für diejenigen, die ihre Wohnung oder ihr Haus sanieren wollen, insgesamt wieder zu verbessern.“

Mitte Oktober 2016 hatten die Landesregierungen von Baden-Württemberg, Hessen und Bayern einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der konkrete Vorschläge für Korrekturen an der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie macht. Diese Vorschläge gehen weit über das hinaus, was der Bundesjustizminister angekündigt hat.

Aus Sicht der drei Länder hat die eingebrachte Gesetzesinitiative bereits einen ersten wichtigen Teilerfolg bewirkt. Der Bundesjustizminister ist nach seinen anfänglichen Widerständen gegen die notwendigen Nachbesserungen nun doch bereit, tätig zu werden. Überdies ist er sogar bereit, wie von den drei Ländern gefordert, durch gesetzliche Nachbesserungen tätig zu werden.

„Das sind die richtigen Signale, aber das reicht für die vielen Betroffenen bei Weitem noch nicht aus“, so Sitzmann, Schäfer und Bausback.

Sie erklärten: „Es ist weiterhin unser Ziel, dass alle Änderungserfordernisse, die wir in der Gesetzesinitiative aufzählen, in einem Zuge Berücksichtigung finden. Wenn wir jetzt nur Teile des Gesamtproblems anpacken, ist das mit Sicherheit der falsche Ansatz. Die Lösungen für die zahlreichen, bekannten Probleme liegen bereits fertig auf dem Tisch und müssen nun umgesetzt werden.“

In einem aktuellen Schreiben an Maas bieten die Ministerin und die beiden Minister der Bundesregierung an, bei den Nachbesserungen in einem konstruktiven Dialog mitzuwirken. Dabei gelte:

„Nachbesserungen dürfen aus Sicht von Baden-Württemberg, Hessen und Bayern jedoch nicht auf halber Strecke enden“, so Sitzmann, Schäfer und Bausback.

„Es ist mir wichtig, dass wir bei der Kreditversorgung für Wohnimmobilien rasch zu einer deutlichen Verbesserung kommen“, sagte Finanzministerin Sitzmann.

„Denn selbst genutztes Wohneigentum ist ein wesentlicher Beitrag zur Alterssicherung. Das gilt gerade in einer Zeit, in der die gesetzliche Rente wegen des demografischen Wandels und die private Altersvorsorge wegen der niedrigen Zinsen vor großen Herausforderungen stehen.“

Die Ministerin und die beiden Minister fordern daher von Bundesjustizminister Maas unter anderem, dass die für Seniorinnen und Senioren bestehenden Schwierigkeiten bei der Finanzierung eines altersgerechten Umbaus ihrer Wohnimmobilie konsequent ausgeräumt werden.

„Wir müssen alles dafür tun, damit Seniorinnen und Senioren mit wertvoller Immobilie und kleiner Rente nicht mehr von der Kreditvergabe ausgeschlossen werden“, so Finanzminister Schäfer.

Handlungsbedarf sehen Sitzmann, Schäfer und Bausback auch bei Regelungen, die vor allem junge Familien und Menschen mit schwankendem Einkommen wie Selbstständige betreffen:

„Für diese Personengruppen ist der Erwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien eine hervorragende Absicherung für spätere Zeiten. Gerade jungen Familien sollten bei der Finanzierung keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden“, stellte Justizminister Bausback fest.

Auch eine Änderung bei den Anschlussfinanzierungen scheint auf Bundesebene nicht beabsichtigt zu sein.

„Derzeit besteht die Gefahr, dass Menschen wegen einer nachträglichen gesetzlichen Änderung ihre Wohnung verlieren könnten“, erklärte Finanzministerin Sitzmann.

Denn für eine Anschlussfinanzierung bestehender, älterer Kreditverträge könnte eine weitere Kreditwürdigkeitsprüfung nach den neuen, verschärften Regelungen nötig werden. Sie appelliert daher gemeinsam mit Hessens Finanzminister und Bayerns Justizminister:

„Banken müssen die Möglichkeit bekommen, ihren Kundinnen und Kunden auch in schlechten Zeiten zur Seite zu stehen.“

StMJ, gemeinsame Pressemitteilung mit dem Ministerium für Finanzen Baden Württemberg und dem Ministerium der Finanzen Hessen v. 04.12.2016

Redaktioneller Hinweis: Zu Meldungen und Stellungnahmen im Kontext der WIKR vgl. hier.