Gesetzgebung

StMAS: Bayerisches Integrationsgesetz – Integrationsministerin Müller: „Wir fördern und fordern die Integration nun gesetzlich – Bayern braucht ein Integrationsgesetz“

Mit dem Integrationsgesetz erhält Bayern einen klar strukturierten Leitfaden für die Integration im Freistaat. ‚Fördern und Fordern‘ ist dabei oberste Prämisse.

„Integration ist für mich eines der ganz großen Zukunftsthemen unserer Zeit. Deshalb brauchen wir auch ein Integrationsgesetz“, erklärte Bayerns Integrationsministerin Emilia Müller anlässlich der morgigen Beratung über das Bayerische Integrationsgesetz im Landtag.

„Nach der Aufnahme von beinahe einer Million Menschen im letzten Jahr halte ich ein Gesetz, das der Integration der vielen Bleibeberechtigten Richtung und Ziel gibt, für unverzichtbar, um den Frieden und das soziale Miteinander in unserer Gesellschaft zu wahren. Wir schaffen mit unserem Integrationsgesetz in Bayern den notwendigen Rahmen, geben Regeln vor und bieten umfassende Unterstützung, damit Bayern auch weiterhin das Land gelingender Integration bleibt“, so die Ministerin.

Der im Gesetz nun festgeschriebene Grundsatz ‚Fördern und Fordern‘ bestimmt schon bisher das Handeln der bayerischen Integrationspolitik. Er hat auf das Betreiben Bayerns hin auch Eingang in das Integrationsgesetz des Bundes gefunden.

„Wer zu uns kommt und bleiben darf, dem bieten wir vielfältigste Hilfe zur Integration, beginnend schon bei den Kindern. Im Gegenzug verlangen wir aber auch die Achtung unserer Rechts- und Werteordnung und fordern den erkennbaren Integrationswillen der Migrantinnen und Migranten ein. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz eine gute Grundlage geschaffen haben, um die vielen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur bei uns integrieren zu können und dennoch unsere bayerische Identität zu erhalten“, betonte Müller.

„In einer Zeit, in der viele Unsicherheiten im Umgang miteinander entstehen, weil bisher Selbstverständliches nicht allen hier tatsächlich Lebenden bekannt ist, ist es gerade die Aufgabe der Politik, Klarheit und Orientierung zu schaffen. Mit unserem Integrationsgesetz fordern wir deshalb die Anerkennung unserer Leitkultur und die Integration in unsere freiheitliche Gesellschaft ein“, so Müller abschließend.

Der Entwurf des Bayerischen Integrationsgesetzes (BayIntG) wurde von der Staatsregierung im Mai dieses Jahres in den Landtag eingebracht. Die zweite und voraussichtlich abschließende Lesung im Plenum finden am 08.12.2016 statt.

StMAS, Pressemitteilung v. 07.12.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Der federführende Ausschuss hatte am 29.11.2016 die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt. Zu den Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf vgl. hier.
  • Zum Gesetzgebungsverfahren inkl. Stellungnahmen insgesamt vgl. hier.
  • Einen fortlaufend aktualisierten Überblick über laufende Gesetzgebungsverfahren im Freistaat finden Sie hier.