Sachgebiete: Vergaberecht; Verfahrens- und Prozessrecht / BayVGH, Beschl. v. 08.12.2016 – 8 A 16.40045 / Weitere Schlagworte: Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten
Leitsatz:
Für einen Rechtsstreit, der die Auswahlentscheidung der Luftfahrtbehörde über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen (gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 BADV) zum Gegenstand hat, ist das Verwaltungsgericht erstinstanziell zuständig. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 VwGO findet keine Anwendung.
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