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BayVGH: Sonn- und Feiertagsschutz – Zur Klagebefugnis einer Gewerkschaft

Sachgebiet: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht; Verfahrens- und Prozessrecht / BayVGH, Beschl. v. 08.12.2016 – 22 ZB 16.1180

Leitsätze:

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    Eine Gewerkschaft ist nach § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt für eine Anfechtungsklage gegen eine Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonn- oder Feiertag, wenn sie dadurch in ihrem Tätigkeitsbereich mehr als nur geringfügig betroffen ist.

  1. Besondere Verhältnisse im Sinn von § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ArbZG können auch bei Vorhersehbarkeit einer Erschwernis vorliegen, aber nicht, wenn das betreffende Unternehmen auf wirtschaftlich zumutbare Weise darauf reagieren kann.
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