Gesetzgebung

StMAS: Neues Bayerisches Integrationsgesetz (BayIntG) verabschiedet

Der Landtag hat heute das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) verabschiedet. „Integration ist eines der bestimmenden Zukunftsthemen. Deshalb dürfen wir sie nicht dem Zufall oder dem guten Willen überlassen. Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir dauerhaft Aufmerksamkeit widmen müssen. Das BayIntG schafft hier den notwendigen Rahmen und sorgt für Orientierung“, erklärte Bayerns Integrationsministerin Emilia Müller und weiter:

„Mit dem Integrationsgesetz bieten wir vielfältigste Unterstützung zur Integration an, fordern aber auch strikt die Achtung unserer Rechts- und Werteordnung ein. Mit diesem Gesetz haben wir eine gute Grundlage geschaffen, um die vielen Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur bei uns integrieren zu können und dennoch unsere bayerische Identität zu erhalten.“

Der Grundsatz ‚Fördern und Fordern‘ bestimmte schon bisher das Handeln der bayerischen Integrationspolitik. Nun wurde er auch gesetzlich verankert. Der Freistaat steht zu seiner Verantwortung und fördert die Integration der Bleibeberechtigten in umfassender Weise. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Bildung und Sprache.

„Wer zu uns kommt und bleiben darf, dem bieten wir vielfach Hilfe zur Integration. Zugleich fordern wir aber den erkennbaren Integrationswillen der Migrantinnen und Migranten ein. Richtschnur muss dabei unsere Leitkultur sein. Denn nur mit einer gemeinsamen Rechts- und Wertebasis können wir den sozialen Frieden wahren“, so Müller.

„Mit dem Bayerischen Integrationsgesetz haben wir die Weichen gestellt, um einer der größten Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden. Denn gelingende Integration ist die Voraussetzung, um unsere freiheitliche Gesellschaft zu erhalten. So bleibt Bayern auch weiterhin das Land gelingender Integration“, betonte die Ministerin abschließend.

Das neue Bayerische Integrationsgesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

StMAS, Pressemitteilung v. 09.12.2016

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