Gesetzgebung

Landtag: 90. Plenum (13.12.2016) – behandelte Gesetzentwürfe

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In Erster Lesung wurde der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze behandelt, der zahlreiche Änderungen kommunalrelevanter Vorschriften enthält (u.a. GLKrWG, GO, LKrO, BezO und KWBG), u.a. eine gesetzliche Klarstellung des Umfangs der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters, des Landrats, des Bezirkstagspräsidenten und des Verbandsvorsitzenden anlässlich aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung. Darüber hinaus stand die Beratung von Einzelplänen zum Haushaltsgesetz 2017/2018 auf der Agenda. Das nächste Plenum ist für den 14.12.2016 terminiert.

Erste Lesung

In Erster Lesung wurde behandelt und an den federführenden Ausschuss überwiesen:

mit Aussprache: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Gesetze, LT-Drs. 17/14651

  • Stichworte: Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Erfahrungsbericht über die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2014; zahlreiche Änderungen des GLKrWG, der GO, der LkrO, der BezO, des KWBG; Regelung der Verfahrensweise bei weniger als 50 Urnenwählern in einzelnen Stimmbezirken (Hintergrund: Wahrung des Wahlgeheimnisses); Behandlung von Briefwahlstimmen bei Tod bzw. Umzug des Wählers; Abschaffung des Verbots der Beschränkung der Nachwahl (Geiselhöring); Abschaffung der Wählbarkeitshindernisse von amtierenden Bürgermeistern und Landräten; Erweiterung des Rederechts in Bürgerversammlungen auf Gemeindeeinwohner; Erweiterung der Inkompatibilitätsvorschriften; gesetzliche Klarstellung des Umfangs der Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters, des Landrats, des Bezirkstagspräsidenten und des Verbandsvorsitzenden anlässlich aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung.
  • Aktueller Stand bzw. Verlauf, ggfls. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
  • Zur Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Einzelplanberatung Haushaltsgesetz 2017/2018

Folgende Einzelpläne zum Haushaltsgesetz 2017/2018 (HG 2017/2018) wurden heute beraten und beschlossen:

Einzelplan 01 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Landtags

Einzelplan 11 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Obersten Rechnungshofs

mit Aussprache: Einzelplan 02 für den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei

Die Beratung der weiteren Einzelpläne, die Zweite Lesung und die Schlussabstimmung ist für die Plenarsitzungen am 14. und 15.12.2016 vorgesehen.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto/-abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com