Sachgebiete: Bau, Boden, Planung; Energierecht / BVerwG, Urt. v. 15.12.2016 – BVerwG 4 A 4.15 7 Weitere Schlagworte: Klagebefugnis Gemeinde; Abstandsflächen von Leitungsmasten; Abschnittsbildung; Landesgrenze; Alternativenprüfung; Trassierungsvorgaben; kommunales Selbstverwaltungsrecht; gemeindliches Eigentum; Gebot der Rücksichtnahme; erdrückende Wirkung
Leitsätze:
- Im Energieleitungsrecht kann bei der Bildung von Planungsabschnitten nicht verlangt werden, dass jeder Abschnitt eine selbständige
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Versorgungsfunktion aufweisen muss.
- Mit dem planfestgestellten Rückbau einer Bestandsleitung entfällt die plangegebene Vorbelastung. Das schließt es indes wegen der Situationsgebundenheit der betroffenen Grundstücke nicht aus, die tatsächliche Vorbelastung durch die Bestandstrasse im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Die Planfeststellungsbehörde ist deshalb nicht gehindert, bei der Variantenauswahl an diese noch fortdauernde Gebietsprägung anzuknüpfen.
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