Gesetzgebung

Deutscher Städtetag: Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III – Städte unterstützen neues Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung und fordern Ausgleich der Mehrkosten

Die Städte unterstützen ein modernes Teilhaberecht für Menschen mit Behinderungen, erwarten aber durch die heute vom Bundesrat beschlossenen neuen Leistungen Kostensteigerungen und fordern dafür einen finanziellen Ausgleich durch Bund und Länder. Die Städte begrüßen, dass mit dem ebenfalls heute verabschiedeten Pflegestärkungsgesetz III zukünftig auch demenzkranke Menschen als pflegebedürftig anerkannt werden. Die dadurch erwarteten Mehrausgaben in der kommunalen Sozialhilfe müssten ermittelt und ausgeglichen werden, so der Deutsche Städtetag.

Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, erklärte nach den Bundesratsbeschlüssen:

„Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind zahlreiche Leistungsverbesserungen für Menschen mit Behinderungen verbunden. Sie können in Zukunft sowohl von einer verbesserten Einkommens- und Vermögensanrechnung profitieren als auch von neuen Leistungen, insbesondere für die soziale Teilhabe, die Teilhabe an Bildung und durch die Einführung eines Budgets für Arbeit. Die damit einhergehenden Kostensteigerungen für die Städte müssen allerdings gegenfinanziert werden.“

Der nächste wichtige Schritt ist nach Ansicht des Deutschen Städtetages, dass der Bund die Kostenauswirkungen des Gesetzes in den Jahren 2017 bis 2021 untersuchen wird.

„Die erwarteten Mehrkosten müssen dann aber auch tatsächlich ausgeglichen werden, denn die neuen Aufgaben sind ein klarer Fall von Konnexität. Das heißt: Die Länder haben die Mehrkosten zu übernehmen, wenn der Bund nicht selbst einen Kostenausgleich vorsieht“, so Lohse.

Der Deutsche Städtetag hofft, dass in einem nächsten Reformschritt das Anliegen von Inklusion und Teilhabe weiter umgesetzt wird, und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in Lebensbereichen wie der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und des Schulsystems berücksichtigt werden.

Bei der heutigen Bundesratssitzung hat die Länderkammer auch dem Pflegestärkungsgesetz III zugestimmt. Dazu sagte Städtetagspräsidentin Dr. Eva Lohse:

„Die Städte befürworten den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, an dem der Deutsche Städtetag aktiv mitgewirkt hat und der auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen einbezieht. Zukünftig werden auch Menschen zum Beispiel mit Demenz als pflegebedürftig anerkannt und erhalten ab 01.01.2017 Anspruch auf die vollen Leistungen der Pflegeversicherung. Das ist ein wichtiger sozialpolitischer Fortschritt.“

Mit dem heute verabschiedeten Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch in das Recht der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) übernommen und soll nun sehr kurzfristig, nämlich bereits in zwei Wochen, also zum 01.01.2017 angewendet werden. Eine ordnungsgemäße Umsetzung des neuen Rechts ist für die Träger der Sozialhilfe kaum zu schaffen. Die Städte werden ihr Möglichstes tun, um für die pflegebedürftigen Menschen, die auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind, Belastungen zu vermeiden.

„Die Städte fordern, dass die Kostenfolgen des Gesetzes ermittelt und Mehrausgaben in der Sozialhilfe ausgeglichen werden. Höhere Kosten entstehen voraussichtlich vor allem, weil mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff deutlich mehr Menschen Leistungen erhalten, darunter auch etliche mit Anspruch auf Sozialhilfe“, sagte Lohse.

Die Kostenfolgen des Gesetzes müssten überprüft werden.

Deutscher Städtetag, Pressemitteilung v. 16.12.2016

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