Gesetzgebung

GVBl (19/2016): Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften verkündet

©pixelkorn - stock.adobe.com

Das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl S. 354). Es tritt weit überwiegend am 01.01.2017 in Kraft. Mit Ablauf des 31.12.2016 tritt die Wegstreckenentschädigungsverordnung (WegstrV) außer Kraft.

Stichworte: Übertragung der Ernennungszuständigkeit für Richter und Staatsanwälte; Beihilfe während der Elternzeit sowie für die Eltern von Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst; Ausbildungskostenerstattung bei Sonderlaufbahnen; Einstellungshöchstaltersgrenzen; Möglichkeit einer Prämienzahlung als Ausgleich einer freiwillig erhöhten regelmäßigen Arbeitszeit von Feuerwehrbeamten; Wegstreckenentschädigungssätze bei der Reisekostenberechnung; Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (Umbenennung); Beamtenversorgung: Nachteilsausgleich bei der Leistung nicht-erwerbsmäßiger Pflege, monatsbezogene Abrechnung, Kürzungsbeträge bei Ehescheidung; Änderungen folgender Gesetze: BayBG, Gesetz über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (BayFHVRG), das umbenannt wird in „Gesetz über die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD-Gesetz – HföDG)“, LlbG, BayBesG, BayRKG, BayBeamtVG, BayRiG.

Weitere Informationen

  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier. 
  • Überblick über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Freistaat: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen