Das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes v. 13.12.2016 wurde am 19.12.2016 verkündet (GVBl S. 351). Es tritt am 01.01.2017 in Kraft. Stichworte: Anpassung von Verfahrensvorschriften infolge geänderten Bundesrechts; elektronische Kommunikation; sichere Datenübermittlung; Anpassung von Abgabensatzungen.
- Genaueres (redaktionelle Beiträge): Vgl. den Gesetzentwurf der Staatsregierung nebst Beschlussempfehlung mit Bericht.
Weitere Informationen:
- Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
- Vorgangsmappe des Landtags: hier.
- Überblick über aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Freistaat: hier.
Ass. iur. Klaus Kohnen