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StMI: Erhöhung der Wertgrenze für Freihändige Vergaben

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Zum Jahreswechsel tritt eine Änderung der Bekanntmachung des Innenministeriums für kommunale Auftragsvergaben in Kraft. Ab 01.01.2017 können Aufträge bis zu einem Netto-Auftragswert von € 50.000 ohne weitere Einzelbegründung freihändig vergeben werden. Damit wird in diesem Bereich den Vergabestellen und bietenden Unternehmen das Verfahren zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen erleichtert.

  • Informationsschreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

(c) StMI, Newsletter KIM (Kommunales aus dem Innenministerium) v. 19.12.2016