Gesetzgebung

EU-Kommission: Feuerwaffen-Richtlinie – Parlament und Rat einigen sich auf Reform

Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben heute (Dienstag) eine vorläufige politische Einigung zur Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie erreicht. Dazu erklärte Kommissionpräsident Jean-Claude Juncker, die Kommission habe hart um ein ambitioniertes Verhandlungsergebnis gerungen und wäre gern über die heute erzielte Einigung hinausgegangen. Dennoch sei die Übereinkunft ein Meilenstein für die Waffenkontrolle in der EU. Die Europäische Kommission hatte im November 2015 vorgeschlagen, den Erwerb von Feuerwaffen zu erschweren, sie besser zurückzuverfolgen und ihren Besitz strenger zu kontrollieren.

Die vorläufige Einigung, die die Gesetzgeber heute erzielt haben, muss nun noch formell von Rat und Parlament beschlossen werden. Sie enthält einen Großteil der Vorschläge der Europäischen Kommission. Dazu gehört ein Verbot automatischer Feuerwaffen, die in halbautomatische Waffen umgebaut wurden. Sammler und Museen werden in die Richtlinie einbezogen und müssen künftig wie auch Privatpersonen Genehmigungen für den Erwerb von Feuerwaffen vorlegen. Es wird Regeln zur Deaktivierung von Feuerwaffen und zum Internet-Handel mit Waffen geben. Der Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten wird verbessert.

Gleichzeitig bedauert die Kommission, dass Parlament und Rat einige Teile der ursprünglichen Vorschläge nicht übernommen haben. Die Kommission hatte ehrgeizigere Vorschläge hinsichtlich eines Verbots der gefährlichsten halbautomatischen Waffen gemacht (inklusive aller halbautomatischen Waffen des Typs AK47 und AR15). Sie wollte zudem die Magazinkapazität für halbautomatische Waffen auf 10 Schuss beschränken.

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 20.12.2016

Redaktioneller Hinweis: Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „Novellierung der Feuerwaffen-Richtlinie“.