Gesetzgebung

BMI: Bundeskabinett verabschiedet verschiedene Gesetzesvorhaben zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland und Maßnahme zur gelingenden Integration

[Red. Schlagworte: Gesetzentwurf zur Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-elektronische Einrichtungen / Gesetzentwurf zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik / Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes / Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung]

In der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts wurden mehrere Gesetzgebungsvorhaben des BMI zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland verabschiedet und mit dem Gesetzentwurf zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung eine wichtige Maßnahme zur gelingenden Integration verabschiedet.

Gesetzentwurf zur Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-elektronische Einrichtungen

Am 11.08.2016 hatte der Bundesinnenminister in seinem Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland darauf hingewiesen, dass er eine bessere Sicherung öffentlich zugänglicher Räume – etwa Einkaufszentren – durch Videoüberwachung für erforderlich hält. In solchen Fällen ist bisher vorgesehen, dass die Entscheidung – etwa des Betreibers eines Einkaufszentrums – über den Einsatz von Videoüberwachungstechnik durch die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder überprüft wird. Dabei bleibt es. Jedoch sieht der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf (Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes) vor, dass die Datenschutzbeauftragen Sicherheitsbelange künftig in ihrer Abwägung stärker berücksichtigen müssen: Der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit bei Videoüberwachungsmaßnahmen in Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Schienen, Schiffs- und Busverkehrs und öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen, wie Sport- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren und Parkplätzen gilt künftig als besonders wichtiges Interesse.

  • Gesetzentwurf zum Videoüberwachungsverbesserungsgesetz (PDF)

Gesetzentwurf zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik

Mit dieser Gesetzesnovelle erhält die Bundespolizei neue Befugnisse zum Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen und so genannten Bodycams, sowie zur Aufzeichnung von eingehenden Telefongesprächen in Einsatzleitstellen, um Straftaten aufzuklären und potentielle Täter von Tathandlungen abzuhalten. Der Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen soll dabei die Fahndungsmöglichkeiten nach Fahrzeugen und deren Insassen verbessern, gerade in Fällen grenzüberschreitender Kriminalität. Die sogenannten Bodycams sollen eine bessere Verfolgung von Straftaten ermöglichen und – so zeigen die Erfahrungen der Länder – die Anzahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erfolgreich minimieren. Auch dieses Vorhaben hatte der Minister am 11. August 2016 angekündigt.

Darüber hinaus werden die Befugnisse zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in Einsatzleitstellen ausgebaut. In den Einsatzleitstellen der Bundespolizei gehen häufig dringliche Anrufe ein, insbesondere aus dem Bereich der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung. Inhaltlich reichen diese von Suizidandrohungen und der Verlustanzeige von wertvollen Gegenständen bis zu Bombendrohungen oder Hinweisen auf verlorene oder herrenlose Gegenstände. Eine Aufzeichnung ist erforderlich, um Gespräche bei Bedarf erneut anhören zu können und so die Arbeit der Bundespolizei im Rahmen der Strafverfolgung zu erleichtern.

  • Gesetzentwurf zum Einsatz mobiler Videotechnik (PDF)

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wird die Effektivität und Qualität des Geheimschutzes gesteigert, mehr Transparenz für Betroffene geschaffen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung vereinfacht. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz regelt seit 1994 die Sicherheitsüberprüfungen von Personen in Behörden und der Wirtschaft, die Zugang zu Verschlusssachen haben (Geheimschutz) oder in lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt werden (Sabotageschutz). Die Anwendung des Gesetzes hat seitdem umfangreichen Änderungsbedarf aufgezeigt, der durch den Gesetzentwurf aufgelöst wird.

Es wird die Möglichkeit geschaffen, auf Informationen aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister und in besonderen Fällen aus dem Aus-länderzentralregister zuzugreifen. Da immer mehr Menschen einen Teil ihres Lebens im Ausland verbringen, regelt der Gesetzentwurf zudem erstmals die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen bei Sicherheitsüberprüfungen. Zudem werden regelmäßige Wiederholungsüberprüfungen eingeführt, und schließlich wird die Verpflichtung aufgenommen, in der Sicherheitserklärung die Adressen eigener Internetseiten und die Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken anzugeben. In die öffentlich sichtbaren Teile davon kann künftig Einsicht genommen werden.

  • Gesetzentwurf zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) [PDF]

Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung

Schließlich hat das Kabinett auch einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes sowie bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen. Ausnahmen sind nur aus dienstlichen und gesundheitlichen Gründen möglich. Zudem wird geregelt, dass dort, wo eine Identifizierung notwendig und geboten ist, das Zeigen des Gesichts im Bedarfsfall auch durchgesetzt werden kann. Eine verlässliche Identifizierung anhand von Identifikationspapieren ist nur durch einen Abgleich des Gesichts mit dem Lichtbild möglich. Integration bedeutet auch, dass wir unsere Werte und die Grenzen unserer Toleranz gegenüber anderen Kulturen deutlich machen und vermitteln. Hierfür ist der heute beschlossene Entwurf ein wichtiger Beitrag.

  • Gesetzentwurf zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (PDF)

BMI, Pressemitteilung v. 21.12.2016