Gesetzgebung

StMJ: Zum Beschluss des Bundeskabinetts, Änderungen bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorzunehmen

Die Bundesregierung hat am Mittwoch (21. Dezember) einen Gesetzentwurf mit Änderungen an der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann, Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback gehen davon aus, dass sich damit die Versorgung mit Immobilienkrediten gerade für Seniorinnen und Senioren verbessern wird. Auch für Familien und Menschen mit schwankendem Einkommen sind Verbesserungen über eine angekündigte Verordnung möglich:

„Die Versorgung mit Krediten für Häuslebauer war in den vergangenen Monaten deutlich ausgebremst. Denn bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht war der Bund weit über das Ziel hinausgeschossen. Das ging zulasten von älteren Menschen, von jungen Familien und von Selbstständigen, deren Einkommen schwankt.

Deshalb haben wir massiv auf Änderungen gedrängt und einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Es darf nicht sein, dass Häuslebauern, Käuferinnen und Käufern von Wohneigentum und denen, die ihre Immobilie sanieren wollen, ohne Not Steine in den Weg gelegt werden. Umso erfreulicher ist es, dass die Bundesregierung die Regelungen nun korrigieren will – und zwar in Punkten, die wir in unserem gemeinsamen Gesetzentwurf vorgesehen hatten.

Wir gehen davon aus, dass die unnötigen Hürden damit in vielerlei Hinsicht ausgeräumt werden. Was die Bundesregierung vorgelegt hat, verspricht mehr Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, Erleichterungen bei der Kreditvergabe für Renovierung und Bau, und auch die Einführung von Immobilienverzehrkrediten ist geplant. Das ist gut, richtig und wichtig.

Abgeschlossen ist das Thema für uns aber schon deshalb nicht, weil Anschlussfinanzierungen weiterhin ungeklärt sind und die künftige Ausgestaltung der Kreditwürdigkeitsprüfung in einer Verordnung geregelt werden soll. Diese Verordnung muss rasch und verbindlich für Klarheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung sorgen. Nur so kann die bestehende Rechtsunsicherheit bei Familien und Menschen mit schwankendem Einkommen beseitigt werden. Den Inhalt der Verordnung kennen wir noch nicht. Wir werden also dran bleiben und das weitere Verfahren auf Bundesebene begleiten.“

StMJ, gemeinsame Pressemitteilung mit dem Ministerium für Finanzen Baden Württemberg und dem Ministerium der Finanzen Hessen v. 21.12.2016

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