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BMI: NPD-Verbot gescheitert – Bundesinnenminister de Mai­ziè­re zum heu­ti­gen Ur­teil des BVerfG

„Heute hat das BVerfG den Antrag des Bundesrates, die NPD zu verbieten, zurückgewiesen. Wir werden uns also weiter mit dieser Partei, ihrer verfassungsfeindlichen Gesinnung und ihren verfassungsfeindlichen Zielen politisch auseinandersetzen. Unsere Auffassung, dass die Ideologie der NPD verfassungsfeindlich und mit dem Demokratieprinzip unvereinbar ist sowie die Menschenwürde missachtet, hat das BVerfG heute deutlich bestätigt.

Das Verbot der NPD ist also nicht daran gescheitert, dass sie keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgt, sondern daran, dass sie zu schwach und unwichtig ist, sie auch zu verwirklichen. Das ist ein starkes Zeichen dafür, dass wir in den letzten Jahrzehnten die Auseinandersetzung mit der NPD erfolgreich geführt haben. Das sollte und muss uns ermutigen, denn angesichts eines ansteigenden rechtsextremistischen Personenpotenzials ist die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus, Demokratiefeindlichkeit und Rassismus dringlich. Sie ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, die wir zusammen annehmen müssen, mit präventiven wie mit repressiven Elementen. Hierzu zählt die Beobachtung der NPD durch die Verfassungsschutzbehörden, die ich weiter für geboten halte, und ich werde wie in der Vergangenheit auch in Zukunft rechtsextremistische Vereine verbieten.

Das Urteil schafft Rechtssicherheit. Über 60 Jahre nach dem letzten Parteiverbot hat das BVerfG die Maßstäbe dieses Instruments an die heutige Zeit angepasst und damit wichtige Leitlinien formuliert. Das Instrument des Parteiverbotes hat damit sehr viel klarere Konturen bekommen.

In seiner Einführung hat der Präsident des BVerfG auch Handlungsspielräume des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Parteienfinanzierung angedeutet. Das werde ich jetzt sorgfältig prüfen lassen.“

BMI, Pressemitteilung v. 17.01.2017

Redaktioneller Hinweis: Weitere Meldungen und Stellungnahmen im Kontext des BVerfG-Urteils.