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StMFLH: Neue zentrale Finanzkasse stärkt Behördenstandort Kaufbeuren

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Ab 01.02.2017 gehen Aufgaben an die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Kaufbeuren über / Neue Arbeitsplätze entstehen

„Mit der Zentralisierung der Finanzamtskassen schaffen wir lebensfähige Organisationseinheiten. Wir stärken damit auch den Behördenstandort Kaufbeuren. Das Finanzamt erhält mit der Kassenzentralisierung neue krisensichere Arbeitsplätze. Die Finanzkasse wird um rund 20 Arbeitsplätze aufgestockt“, teilte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder aus Anlass der anstehenden Umstellung am Freitag (20.1.) mit.

Die Finanzkasse Kaufbeuren übernimmt ab 01.02.2017 die Aufgaben der Finanzkasse Kempten mit Außenstelle Immenstadt und der Finanzkasse Lindau. Ab 01.03.2017 folgt die Übernahme der Aufgaben der Finanzkassen beim Finanzamt Memmingen und der Außenstelle Mindelheim.

Mit der Zentralisierung der Finanzkassen wird der Personaleinsatz optimiert. Synergieeffekte sorgen für eine gleichmäßigere Auslastung der Bearbeiter. Bislang hatte jedes Finanzamt über eine eigene Kasse verfügt. Diese beschäftigten zwischen 2 und 23 Arbeitskräften.

„Mit der Bündelung der Finanzkassen macht Bayern einen weiteren wichtigen Schritt zum modernen Staat. Die Neuorganisation der Finanzkassen sorgt für verbesserte Arbeitsabläufe und mehr Effektivität“, betonte Söder.

Die bislang 80 Finanzkassen werden an 19 Standorten zentralisiert. Im Regierungsbezirk Schwaben gibt es zwei zentrale Finanzkassen in Kaufbeuren und in Krumbach. Beim Finanzamt in Kaufbeuren wurde mit genehmigten Gesamtkosten von € 1,97 Mio. ein Erweiterungsbau für die zusätzlichen Aufgaben errichtet. Das Finanzamt Kaufbeuren ist mit seiner Außenstelle in Füssen mit über 300 Mitarbeitern regulär zuständig für den Bezirk der kreisfreien Stadt Kaufbeuren und des Landkreises Ostallgäu mit rund 173.300 Einwohnern.

Bürgerinnen und Bürger, die ihrem Finanzamt bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen diese auch nach der Verlagerung der Finanzkasse nicht neu erteilen. Daueraufträge müssen vom Auftraggeber rechtzeitig umgestellt werden. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Bearbeiter in den Finanzämtern.

StMFLH, Pressemitteilung v. 20.01.2017