Sachgebiet: Presse-, Rundfunk-, Medienrecht / BayVGH, Beschl. v. 27.01.2017 – 7 CE 16.1994 / Weitere Schlagworte: Internetblog als Telemedium mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten i.S.d. § 55 Abs. 2 Satz 1 RStV / (Landesrechtliche) Normen: RStV
Leitsatz:
Der Internetblog einer Verlagsgruppe zu einer bestimmten Thematik, in dem von der Redaktion zugelassene und redaktionell betreute Autoren Artikel veröffentlichen, ist ein Telemedium mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten i.S.d. § 55 Abs. 2 Satz 1 RStV.
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Redaktionelle Anmerkung
Wenig bekannt ist, dass Blogger, sofern sie journalistisch-redaktionell tätig sind, weitgehend gleiche Informationsrechte genießen wie Rundfunkanbieter. Das ergibt sich jedoch nicht, wie man zunächst vermuten möchte, aus dem Bayerischen Presse- oder Mediengesetz, auch nicht aus dem TMG, sondern ist um Rundfunkstaatsvertrag geregelt und ergibt sich darüber hinaus auch erst aus der Zusammenschau mehrerer Vorschriften: § 55 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 9a RStV.