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BVerwG: Verletzung des Mitbestimmungsrechts in einem Stellenbesetzungsverfahren durch die Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit

Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Beschl. v. 31.01.2017 – BVerwG 5 P 10.15 / Weitere Schlagworte: Agentur für Arbeit; mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Zuständigkeit des Personalrats; Zuweisung zum Jobcenter

Leitsatz:

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Für die Frage, ob der Personalrat für die Wahrnehmung eines Mitbestimmungsrechts zuständig und zu beteiligen ist, kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Dienststellenleiter nach den zuständigkeitsregelnden oder organisationsrechtlichen Vorschriften für den Erlass der Maßnahme zuständig ist. Maßgeblich für die Zuständigkeit des Personalrats ist grundsätzlich allein, ob der Leiter der Dienststelle, bei der er gebildet worden ist, eine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maßnahme zu treffen beabsichtigt.