Gesetzgebung

Staatskanzlei: Schutz von Schlüsseltechnologien vor Ausverkauf durch ausländische Investoren – Bundesratsinitiative vorgestellt

Bayern will Schlüsseltechnologien und Kernkompetenzen der Wirtschaft vor Ausverkauf durch ausländische Investoren schützen / Wirtschaftsministerin Ilse Aigner stellt Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts vor / Ausgewogener Weg zwischen Offenheit für Investoren aus dem Ausland und Schutz technologischer Souveränität

Bayern startet eine Bundesratsinitiative, um die heimische Wirtschaft vor dem Ausverkauf von Schlüsseltechnologien durch ausländische Investoren zu schützen. Wirtschaftsministerin Ilse Aigner erklärte:

„Die Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren sind dramatisch gestiegen – sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch bei den Summen, die gezahlt werden. Unternehmen aus Ländern mit staatlich gelenkter Wirtschaft versuchen bewusst, industrielle Kernkompetenzen aufzukaufen. Allein chinesische Investoren haben im vergangenen Jahr 68 Transaktionen in Deutschland getätigt. Das ist ein Plus von 70%. Fast USD 13 Mrd. wurden investiert, das entspricht dem Zwanzigfachen des Vorjahres. Um unsere technologische Souveränität zu sichern, müssen wir uns vor dem Ausverkauf von Schlüsseltechnologien schützen.“

Die Ministerin sprach sich dabei klar gegen Protektionismus und für den freien Welthandel aus. Offene Märkte, wechselseitige Investitionen, internationale Firmenzusammenschlüsse und Beteiligungen an Unternehmen liegen im Interesse der bayerischen Wirtschaft. Dabei geht es, so Aigner, allerdings um faire Spielregeln, die für alle gelten. Wo ein Ausgleich nicht gewährleistet ist, sind Innovationen und technologischer Vorsprung zu schützen. Wenn ausländische Direktinvestitionen aus Herkunftsländern stammen, die selbst keinen oder nur einen sehr stark eingeschränkten Marktzugang gewähren, sollten deren Investitionen bei uns ebenfalls strengeren Vorgaben unterfallen.

Aigner: „Wir müssen im Einzelfall genau darauf achten, ob es um den strategisch motivierten Aufkauf von Schlüsseltechnologien durch staatlich gelenkte Konzerne geht. Das wollen wir unterbinden. Unsere Initiative beschreitet einen ausgewogenen Weg zwischen der grundsätzlichen Offenheit für ausländische Investoren und dem Schutz unserer technologischen Souveränität in sensiblen Hochtechnologiebereichen und Schlüsseltechnologien.“

Bislang ist im deutschen Außenwirtschaftsrecht ein Eingreifen nur dann zulässig, wenn ein Nicht-EU-Investor mehr als 25% eines Unternehmens erwirbt und dabei die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedroht ist. Der bayerische Entschließungsantrag enthält drei Vorschläge zur Verschärfung des Außenwirtschaftsrechtes:

  1. Der Begriff der „Sicherheit“ soll weiter interpretiert werden. Geschützt werden sollen zum Beispiel auch Waren und Dienstleistungen, die in den Bereichen Daten- oder Cybersicherheit eine wesentliche Rolle spielen können.
  2. Eine „Gefährdung“ soll auch dann vorliegen, wenn mit staatlichen Subventionen aus dem Ausland strategisch überhöhte Preise gezahlt werden. Das führt zu einer nicht hinnehmbaren Verzerrung des Marktgeschehens.
  3. Ein Beratergremium soll eingerichtet werden, das sich aus Mitgliedern der betroffenen Ressorts und Länder zusammensetzt und das bei strategischen Investitionen mit ausländischer Staatsbeteiligung beratend tätig wird.

Wirtschaftsministerin Aigner:

„Wir halten weiterhin an einer europäischen Lösung fest. Aber die Zeit drängt. Wir müssen jetzt aktiv werden. Bayern fordert deswegen den Bund auf, zügig alle nationalen Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 31.01.2017