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StMAS: Wechsel an der Spitze des Arbeitsgerichts Augsburg

Arbeitsstaatssekretär Hintersberger: „Ich freue mich, Thomas Taubert als neuen Direktor des Arbeitsgerichts Augsburg begrüßen zu können“

Anlässlich des Wechsels an der Spitze des Arbeitsgerichts Augsburg zum 01.02.2017 betonte Bayerns Arbeitsstaatssekretär Johannes Hintersberger heute:

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„Mit Thomas Taubert erhält das Arbeitsgericht Augsburg einen erfahrenen und kompetenten Mann an seiner Spitze. Ich bin überzeugt, dass er die Geschicke des Arbeitsgerichts Augsburg umsichtig leiten wird und gratuliere ihm sehr herzlich zu seiner neuen Aufgabe. Gleichzeitig danke ich seinem Vorgänger Sebastian Klaus für die in den letzten 35 Jahren hervorragend geleistete richterliche Tätigkeit. Ich wünsche ihm für den wohlverdienten Ruhestand alles Gute und vor allem viel Gesundheit.“

Thomas Taubert wurde am 21.01.1960 in Gießen geboren. Seine berufliche Laufbahn begann er am 01.01.1987 als Richter auf Probe beim Arbeitsgericht Augsburg. In der Zeit vom 01.04.1989 bis 31.03.1993 war Taubert als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesarbeitsgericht tätig, bevor er wieder an das Arbeitsgericht Augsburg zurückkehrte. Zum 01.11.2014 wurde ihm dort das Amt des ständigen Vertreters des Direktors übertragen. Zum 01.02.2017 erfolgt nun seine Ernennung zum Direktor des Arbeitsgerichts Augsburg.

Der gebürtige Augsburger Sebastian Klaus begann seine berufliche Laufbahn 1981 als Richter auf Probe. Er war ab 01.09.1981 am Arbeitsgericht Kempten tätig. Zum 01.04.1982 wechselte er an das Arbeitsgericht Augsburg. In der Zeit vom 01.12.1990 bis 30.11.1991 leistete Klaus beim Kreisgericht Zwickau Aufbauhilfe für den Freistaat Sachsen. Zum 15.02.2010 wurde er als ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg ernannt, bevor er dort ab August 2014 Direktor wurde. Mit Ablauf des Monats August 2016 ist Sebastian Klaus in den Ruhestand getreten.

StMAS, Pressemitteilung v. 31.01.2017