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StMBW: Bildungs- und Wissenschaftsministerium nimmt Stellung zum Bericht des Datenschutzbeauftragten

Das Bayerische Bildungs- und Wissenschaftsministerium nimmt zum Bericht des Datenschutzbeauftragten Stellung:

  1. Jede Schule erstellt auf Anweisung des Bayerischen Bildungs- und Wissenschaftsministeriums in Zusammenarbeit zwischen Sachaufwandsträger, Polizei und Schulleitung ein Sicherheitskonzept. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Schulfamilie. Das Konzept muss regelmäßig aktualisiert werden.
  2. Die Einrichtung einer Videoüberwachung kann einen Gewinn an Sicherheit und Schutz von z.B. Personen und Gebäuden bedeuten. Sie muss aber die Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte beachten und soll das Schulleben nicht beeinträchtigen.
  3. Einrichtung und Ausstattung der Schulanlage gehören zum Schulaufwand und damit bei staatlichen Schulen in aller Regel zum Aufgabenbereich der jeweiligen Kommune. Über die Einrichtung einer Videoüberwachung entscheiden Schule und Sachaufwandsträger eigenverantwortlich vor Ort. Die Kommunalverwaltung und die Schulen verfügen über Datenschutzbeauftragte, die die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen einer zulässigen Videoüberwachung überprüfen und die bereits vorab beteiligt werden sollten.
  4. Eine Videoüberwachung an Schulen darf von Gesetzes wegen nur eingerichtet werden, wenn und soweit sie zum Schutz von Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum der Personen, die sich im Bereich der Schule oder in deren unmittelbaren Nähe aufhalten und zum Schutz der schulischen Einrichtung vor Sachbeschädigung und Diebstahl erforderlich ist. Es dürfen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt werden.

StMBW, Pressemitteilung v. 31.01.2017