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Deutscher Landkreistag: Landkreistag weist Forderung des BAMF zu Fingerabdrücken zurück – nur in Einzelfällen suchen nicht registrierte Flüchtlinge die Ausländerbehörden auf

Der Deutsche Landkreistag hat die Aufforderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurückgewiesen, die Ausländerbehörden müssten verstärkt die Registrierung von Flüchtlingen einschließlich der Abnahme von Fingerabdrücken durchführen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte:

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„Wir teilen das Ziel, Sozialbetrug durch Mehrfachidentitäten wirksam zu unterbinden. Aber die Erstregistrierung wird über das BAMF durch das Abnehmen der Fingerabdrücke in 99% der Fälle in den Erstaufnahmeeinrichtungen und den Ankunftszentren abgewickelt. Nur in wenigen Einzelfällen suchen nicht registrierte Flüchtlinge die Ausländerbehörden auf. In der Praxis werden diese wenigen Personen dann beispielsweise zu einem Ankunftszentrum zur Registrierung gebracht, wo die notwendige Infrastruktur vorhanden ist. Daher ist es kein zielführender Vorschlag, von den kommunalen Ausländerbehörden die verstärkte Registrierung von Flüchtlingen zu verlangen.“

Er wies zudem darauf hin, dass das BAMF selbst bestätige, dass Sozialbetrug seit vergangenem Herbst im Grunde nur noch mit großer krimineller Energie – etwa durch Fälschen des Ankunftsnachweises – möglich sei:

„Weil das BAMF alle Flüchtlinge erkennungsdienstlich behandelt und dabei auch die Fingerabdrücke abnimmt, ist sichergestellt, dass keine Registrierungen unter verschiedenen Personalien mehr möglich sind. Die Sozialämter und Jobcenter lassen sich dann das jeweilige Aufenthaltsdokument vorlegen, so dass jeder Flüchtling nur als ein und dieselbe Person Sozialleistungen beantragen kann.“

Zumindest gelte das für alle ab Herbst letzten Jahres erfassten Personen.

Könne das BAMF dadurch Mehrfachidentitäten im Asylverfahren ausschließen, sei damit auch einem Sozialbetrug im großen Stil ein Riegel vorgeschoben. Insofern betrachte der Deutsche Landkreistag diese Frage nicht als Defizit der Ausländerbehörden, sondern sehe vielmehr einen funktionierenden Datenaustauschs zwischen den Sozialbehörden als erforderlich an, so Henneke abschließend.

Deutscher Landkreistag, Pressemitteilung v. 07.02.2017

Redaktioneller Hinweis: Zu weiteren Meldungen im Kontext „Fingerabdrücke von Flüchtlingen“ vgl. hier.