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DStGB: Abgleich von Fingerabdrücken von Flüchtlingen notwendig

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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich dafür eingesetzt, dass in Zukunft alle Ausländerbehörden in die Lage versetzt werden, Fingerabdrücke von Asylsuchenden zu vergleichen.

Das dient der Sicherheit und kann auch Leistungsmissbrauch durch Mehrfachidentitäten vermeiden. Das setzt allerdings voraus, dass alle Antragsteller tatsächlich vom BAMF auch mit ihrem Fingerabdruck erfasst und in dem digitalen Identitätsmanagement registriert werden. Notwendig ist natürlich, dass alle ca. 600 Ausländerbehörden die entsprechende Technik als Ausstattung bekommen, um einen Erfassung zu ermöglichen. Dies ist bisher noch nicht flächendeckend der Fall. Zwar sind alle Ausländerbehörden an das Kerndatensystem (Ausländerzentralregister) angeschlossen, allerdings fehlen teilweise die notwendigen technischen Voraussetzungen, um die entsprechenden Akten elektronisch zu führen.

Deshalb begrüßt es der DStGB, dass der Bund demnächst ca. 12 Muster-Ausländerbehörden in Deutschland entsprechend ausstatten wird. Dies wird dann Vorbild für die übrigen Behörden sein. Die anfallenden zusätzlichen Kosten für Technik und Personal müssen Bund und Länder tragen. Auch die Sozialbehörden müssen in das System einbezogen werden, um Identitäten zweifelsfrei sicherstellen zu können und um Mehrfachleistungen zu vermeiden.

DStGB, Aktuelles v. 08.02.2017

Redaktionelle Hinweise

Zu weiteren Meldungen im Kontext „Fingerabdrücke von Flüchtlingen“ vgl. hier.

Vgl. auch folgenden Tweet des BMI: