Gesetzgebung

StMJ: Bundeskabinett berät über Angehörigenschmerzensgeld

Bayerns Justizminister Bausback: „Überfälliger Gesetzentwurf mit eindeutig bayerischer Prägung / Schadensrecht lässt künftig nahe Angehörige eines Getöteten mit ihrem schweren seelischen Leid nicht mehr alleine!“

Das Bundeskabinett berät heute über den Gesetzentwurf zur Einführung eines Angehörigenschmerzensgelds. Bayerns Justizministers Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

„Der längst überfällige Gesetzentwurf hat eine eindeutig bayerische Prägung und entspricht weitgehend dem, was ich bereits Anfang 2015 in einem eigenen Vorschlag auf den Tisch gelegt hatte: Unser Schadensrecht lässt künftig nahe Angehörige eines Getöteten mit ihrem schweren seelischen Leid nicht mehr alleine. Endlich erhalten also Eltern eines kleinen Kindes, das von einem betrunkenen Verkehrsteilnehmer tödlich verletzt wird, auch Entschädigung für ihren seelischen Schmerz.“

Kritisch bewertet Bausback, dass nach dem Gesetzentwurf neben nahen Angehörigen auch weitere Personen anspruchsberechtigt sein sollen, die zu dem Getöteten in einem „persönlichen Näheverhältnis“ standen.

„Hier schießt der Bund über das Ziel hinaus und gefährdet letztlich die Rechtssicherheit.“

Eine Erweiterung des Personenkreises auf weitere nahestehende Personen sei zwar möglicherweise gut gemeint, könne in Einzelfällen aber vor Gericht zu langwierigen und schwierigen Beweiserhebungen darüber führen, wer zu diesem Kreis dazugehöre. Dies solle angesichts der ohnehin häufig schon schwierigen Situation der Betroffenen vermieden werden.

„Richtig ist es vielmehr – wie von mir auch vorgeschlagen -, den Anspruch auf Eltern, Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner zu begrenzen: Sie sind eine klar definierte Personengruppe und vom Verlust eines lieben Menschen regelmäßig auch am stärksten betroffen. Und für die sollten wir eine klare Regelung schaffen“, so der Minister.

Bausback betont abschließend:

„Ungeachtet der jetzt auf den Weg gebrachten Gesetzesänderung ist völlig klar: Es ist unmöglich, den Verlust eines Menschenlebens oder den persönlichen Verlust eines nahen Angehörigen auch nur im Ansatz finanziell auszugleichen. Darum geht es aber auch nicht: Wichtig ist, dass wir mit dem Schmerzensgeld für nahe Angehörige symbolisch ein Gegengewicht zu den schweren seelischen Beeinträchtigungen schaffen und damit zugleich ein sichtbares Zeichen der Solidarität unserer Rechtsgemeinschaft setzen.“

StMJ, Pressemitteilung v. 08.02.2017

Redaktionelle Hinweise

Das Bundeskabinett hat den aus dem BMJV stammenden „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld“ heute gebilligt. Der Regierungsentwurf steht hier zum Abruf bereit.

Der Gesetzentwurf des StMJ firmierte unter der Bezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Rechtsstellung der Angehörigen von Unfallopfern und zur Änderung des § 1374 Abs. 2 BGB“. Mehr zu diesem Entwurf: hier.