„Das bayerische Breitband-Förderprogramm ist eine Erfolgsgeschichte und einzigartig in Deutschland. Bayernweit sind über 96% aller Kommunen im Förderverfahren, über 500 Kommunen durchlaufen das Verfahren bereits ein zweites oder drittes Mal“, zog Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder anlässlich einer aktuellen Stunde im Plenum des Bayerischen Landtags Bilanz.
„Bayern setzt auf Glasfaserausbau: In den geförderten Projekten wird nur Glasfaser verbaut“, betonte der Minister.
„Um das Internet in Bayern überall noch schneller zu machen, wollen wir zusätzlich einen Höfebonus vergeben und mit einer pilothaften Gigabit-Förderung in ausgewählten Gewerbegebieten den Ausbau von Glasfaserleitungen bis in die Gebäude unterstützen“, skizzierte Söder die Zukunft der Breitbandförderung im Freistaat.
Aktueller Stand des Breitbandausbaus in Bayern
AnzeigeBis zu € 1,5 Mrd. Fördermittel stehen im bayerischen Förderverfahren bereit. 1.416 Kommunen starten mit einer Gesamtfördersumme von über € 546 Mio. in den Breitbandausbau. Viele Gemeinden gehen mehrfach in das Verfahren, um schrittweise eine hohe Flächendeckung und besonders zukunftssichere Glasfasernetze bis in die Gebäude zu erreichen.
In rund 500 Gemeinden sind erste Ausbauprojekte bereits abgeschlossen; in über 1000 Gemeinden laufen aktuell die Baumaßnahmen. Allein bei diesen Projekten werden über 26.000 km Glasfaserleitungen neu verlegt. Aktuell werden im Förderverfahren über 580.000 bislang unversorgte Haushalte an das schnelle Internet angeschlossen, davon 50.000 Haushalte sogar mit Glasfaser bis ins Haus (FTTB).
Wichtige Hilfe für die Kommunen ist die Beratung durch die Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung und das Bayerische Breitbandzentrum Amberg. In über 7.500 persönlichen Gesprächen und weit mehr telefonischen Kontakten wurde jede Gemeinde beraten. Seit Übernahme der Verantwortung durch das Heimatministerium verbesserte sich die Versorgung mit schnellem Internet bei einer Bandbreite von mind. 50 Mbit/s in ländlichen Gemeinden Bayerns von unter 16 auf über 32% der Haushalte. Seit Ende 2013 wurden in Bayern über 900.000 Haushalte an das schnelle Internet angeschlossen.
Neuer Höfebonus
Eine besondere Herausforderung beim Ausbau des schnellen Internets sind Kommunen mit sehr vielen Streusiedlungen. Daher sollen diese Gemeinden bei künftigen Ausbauprojekten zusätzlich mit einem „Höfebonus“ unterstützt werden. Dazu wird der, je nach Finanzkraft gestaffelte, Fördersatz für künftige Projekte auf 80% angehoben und der Förderhöchstbetrag erhöht. Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinde bereits einen Förderbescheid zu bisherigen Konditionen erhalten hat und einen großen Teil ihres Förderhöchstbetrags so abgerufen hat. Kommunen, die bereits bisher einen Fördersatz von 90% hatten, behalten diesen. Ein besonderer Fokus beim Höfebonus liegt auf einem hohen Anteil direkter Glasfaseranschlüsse in die Gebäude (FTTB). Details werden noch mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem ORH abgestimmt. Der Höfebonus wird innerhalb des € 1,5 Mrd.-Rahmens bleiben, weil andere Gemeinden ihren Förderhöchstbetrag nicht ausschöpfen. Keine Kommune muss mit einer Kürzung ihres Förderhöchstbetrages rechnen.
Neue Gigabit-Initiative
Unternehmen benötigen jetzt schon direkte Glasfaseranschlüsse und höhere Bandbreiten als 30 Mbit/s, damit sie im globalen Wettbewerb nicht den Anschluss verlieren. Nach EU-Vorgaben ist eine Förderung bisher nicht zulässig, wenn ein Gebiet bereits mit 30 Mbit/s erschlossen ist, weil diese Geschwindigkeit laut EU als „schnelles Internet“ gilt. Gewerbebetriebe benötigen aber oft höhere, auch symmetrische, Bandbreiten. Die EU-Kommission muss also ihre restriktiven Leitlinien aus dem Jahr 2013 dringend anpassen. Bis dies geschieht, will der Freistaat eine pilothafte „Gigabit-Förderung“ angehen und in ausgewählten Gewerbegebieten den Ausbau von Glasfaserleitungen bis in die Gebäude unterstützen. Erreichbar sein sollen Geschwindigkeiten von 1.000 Mbit/s und mehr. In allen Regierungsbezirken ist der Freistaat in Gesprächen mit ausgewählten Pilotgemeinden: Ebersberg, Oberbayern; Hutthurm, Niederbayern; Biessenhofen, Schwaben; Neutraubling, Oberpfalz; Kulmbach, Oberfranken; Kleinostheim, Unterfranken, Kammerstein, Mittelfranken. Im nächsten Schritt wird das Vorgehen mit der EU Kommission abgestimmt mit dem Ziel, noch im Jahr 2017 eine Genehmigung aus Brüssel zu erhalten.
StMFLH, Pressemitteilung v. 09.02.2017