Gesetzgebung

StMJ: Bayern tritt baden-württembergischer Gesetzesinitiative zur Erweiterung der DNA-Analyse im Bundesrat bei

Bausback: „Wichtiger Baustein zum notwendigen Ausbau der DNA-Untersuchungen / In nächstem Schritt Gleichstellung von konventionellem und genetischem Fingerabdruck!“ / Wolf: „Recht darf Bezug zum technischen Fortschritt und zum Rechtsempfinden der Bürger nicht verlieren. Daher müssen wir den Behörden dieses effektive Ermittlungsinstrument an die Hand geben!“

Der baden-württembergische Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, wird am morgigen Freitag (10.02.2017) im Bundesrat die Gesetzesinitiative Baden-Württembergs zur Erweiterung der DNA-Analyse vorgestellen, der sein Amtskollege Prof. Dr. Winfried Bausback für den Freistaat Bayern beitreten wird:

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„Die aus Baden-Württemberg angestoßene Gesetzesänderung würde unsere Strafverfolgungsbehörden wesentlich voranbringen. Mit dem Vorschlag würde zum ersten Mal eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, durch die Analyse von DNA-Spuren gezielt bestimmte äußerlich erkennbare Merkmale, nämlich Augen- , Haar- und Hautfarbe sowie das biologische Alter festzustellen“, so die Justizminister.

Guido Wolf zu der Initiative:

„Das Recht darf den Bezug zum technischen Fortschritt und zum Rechtsempfinden der Bürger nicht verlieren.“

Obwohl sich zwischenzeitlich mit hoher Wahrscheinlichkeit verlässliche Aussagen zur Augen- und Haarfarbe, zum Hauttyp und zum biologischen Alter des Trägers von DNA-Spurenmaterial treffen ließen, seien die entsprechenden Rechtsgrundlagen seit 2004 unverändert geblieben.

„Alle diese Möglichkeiten bleiben derzeit ungenutzt, obwohl sie für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden von enormer Bedeutung sein können. Dafür haben die Bürger gerade bei schrecklichen Mordfällen wie zuletzt in der Region Freiburg zu Recht kein Verständnis!“

Prof. Dr. Winfried Bausback ergänzt:

„Die Initiative aus Baden-Württemberg ist ein wichtiger Baustein für den dringend notwendigen Ausbau der DNA-Untersuchungen! Bayern wird sich in den Ausschüssen dafür einsetzen, dass DNA-Material künftig auch darauf untersucht werden darf, von welchem Kontinent die Vorfahren des Täters stammen. Es geht dabei überhaupt nicht darum, bestimmte Personengruppen zu stigmatisieren – ich will, dass unsere Strafverfolgungsbehörden mit einem weiteren neutralen Kriterium noch zielgerichteter, präziser und schneller ermitteln können!“

Wolf sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Erstreckung der DNA-Analyse auf weitere körperliche Merkmale:

„Wenn der Täter Spuren am Tatort hinterlässt, liefert er den Ermittlungsbehörden wertvolle Informationen, die in seiner DNA verschlüsselt sind. Im Prinzip ist dies mit dem Fall vergleichbar, in dem ein Täter bei einer Straftat zufällig gefilmt oder fotografiert wird. Auch in diesen Fällen würden wir uns die Aufnahmen anschauen und versuchen, alle erkennbaren äußeren Merkmale des Täters zu identifizieren. Das ist eine ermittlungstaktische Selbstverständlichkeit. Dass dies nicht mehr gelten sollte, nur weil die allgemeinen körperlichen Merkmale über den ‚Umweg‘ einer DNA-Analyse ermittelt werden, ist nicht einzusehen.“

Jedenfalls bei der Verfolgung schwerer und schwerster Straftaten müssten die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zurücktreten. Entsprechende Ermittlungsbefugnisse seien daher auch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar.

Wolf: „Diesen Spielraum müssen wir nutzen, um den Strafverfolgungsbehörden ein effektives Ermittlungsinstrument an die Hand zu geben!“

Bausback plädiert zudem dafür, die Möglichkeiten der Entnahme einer DNA-Probe bzw. die Verwendung einer vorhandenen DNA-Probe für Zwecke künftiger Strafverfahren auszuweiten:

„Die DNA ist letztlich nichts anderes als der genetische Fingerabdruck eines Menschen. Deshalb müssen wir den genetischen Fingerabdruck dem konventionellen gleichstellen. Also: Schon beim Verdacht einer Straftat und der Gefahr einer Wiederholungstat sollten unsere Strafverfolgungsbehörden einen genetischen Fingerabdruck nehmen können – und zwar unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs. Auch so verbessern wir noch mehr die Tataufklärung künftiger Straftaten“, so der Minister.

StMJ, gemeinsame Pressemitteilung mit dem Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg v. 09.02.2017

Redaktioneller Hinweis: Meldungen im Kontext dieser Initiative.