Gesetzgebung

FMBl. (4/2017): Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) – Einbeziehung der Öffentlichkeit [Änderung Alpenplan – Riedberger Horn]

Das StMFLH hat mit Bek. v. 02.02.2017, veröffentlicht am 10.02.2017 (FMBl. S. 219), Hinweise zum Anhörungsverfahren – Beteiligung der Öffentlichkeit – gegeben:

  • Hiernach wird der Entwurf der LEP-Teilfortschreibung vom 21.02.2017 während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat – oberste Landesplanungsbehörde – ausgelegt. Dienstsitz München: Odeonsplatz 4, 80539 München, Zimmer KD/M 403; Dienstsitz Nürnberg: Bankgasse 9, 90402 Nürnberg, Zimmer 114.
  • Zudem ist der Planentwurf im genannten Zeitraum (also erst ab dem 21.02.2017) auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (www.landesentwicklung.bayern.de) abrufbar.
  • Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat per E-Mail oder auf dem Postweg bis einschließlich 22.03.2017 (E-Mail: lep-beteiligung[ätt]stmflh.bayern.de; Postanschrift: Odeonsplatz 4, 80539 München oder Bankgasse 9, 90402 Nürnberg).
  • Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Die Teilfortschreibung betrifft insbesondere die Änderung des Alpenplans, um die sog. Skischaukel am Riedberger Horn landesplanungsrechtlich zu ermöglichen. Der Ministerrat hatte die Teilfortschreibung am 29.11.2016 beschlossen. Hiernach sollen 80 Hektar der höchsten Schutzzone C nunmehr der Schutzzone B zugeordnet werden. Im Ausgleich hierzu sollen zwei naturschutzfachlich wertvolle Kompensationsgebiete am Bleicherhorn sowie am Hochschelpen mit einer Fläche von insgesamt rund 304 Hektar von der Zone B in die Zone C hochgestuft werden.

Die Bürger der Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang hatten in einem Ratsbegehren den geplanten Zusammenschluss ihrer Skigebiete am Riedberger Horn im Oberallgäu mit deutlicher Mehrheit befürwortet.

Zuletzt hatte ein Rechtsgutachten im Auftrag der „Gesellschaft für ökologische Forschung“ jedoch die Rechtmäßigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse zur Skierschließung am Riedberger Horn bezweifelt. Innenminister Herrmann wiederum äußerte Zweifel am Rechtsgutachten. Die Prüfung der Gemeinderatsbeschlüsse liegt nun bei der Rechtsaufsichtsbehörde (für kreisangehörige Gemeinden ist das das Landratsamt).

  • Meldungen im Kontext der LEP-Überarbeitung insgesamt finden Sie hier.
  • Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht über die im Freistaat Bayern laufenden Gesetzgebungsverfahren, sofern diese voraussichtlich eine parlamentarische Mehrheit finden werden, nebst Verfahrensstand, reaktionellen Beiträgen bzw. amtlichen oder kommunalen Stellungnahmen finden Sie hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen