Gesetzgebung

BMUB: Kabinett beschließt zahlreiche Vorhaben des BMUB [u.a. Änderung der Grundwasserverordnung]

[Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung; Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 24.06.1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP); Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 24.06.1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 30.11.1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon; Entwurf eines Gesetzes zur Einbeziehung von Polymerisationsanlagen in den Anwendungsbereich des Emissionshandels; Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften]

Eine Änderung der Grundwasserverordnung soll die bisherige Beurteilung, Einstufung und Überwachung des Grundwassers um neue Parameter erweitern. Damit kann besser erkannt werden, ob Handlungsbedarf beim Schutz des Grundwassers besteht. Der Bundesrat muss der Änderungsverordnung noch zustimmen.

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Mit einem weiteren Gesetzentwurf soll eine wasserrechtliche Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser eingeführt werden. Außerdem werden Vorschriften zur Eignungsfeststellung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe geändert.

Im Bereich der grenzüberschreitenden Luftreinhaltung bringen drei weitere Gesetze die Zustimmung Deutschlands zu den international vereinbarten Änderungen der Protokolle zu persistenten organischen Schadstoffen (POP), zu Schwermetallen sowie zum Göteborg-Protokoll auf den Weg.

Ein weiteres Gesetz stellt klar, dass Polymerisationsanlagen ab 2018 unter den Emissionshandel fallen. Darauf hatte sich Deutschland mit der EU-Kommission verständigt. Mit einer Änderung des Chemikaliengesetzes wird deutsches Recht an europäische Standards zu Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen angepasst

Die Bundesregierung hat heute außerdem den Sachstandsbericht zum Berlin-Umzug und Bonn-Ausgleich zur Kenntnis genommen. Der Bericht dient als Grundlage für die Debatte über die Ausgestaltung der Arbeitsteilung der Bundesregierung zwischen Berlin und Bonn und enthält keine Empfehlungen für Strukturentscheidungen.

Alle Vorhaben finden Sie auf unserer Website unter www.bmub.bund.de/N54003.

BMUB, Pressemitteilung v. 15.02.2017