Gesetzgebung

BMWi: Europäisches Parlament stimmt CETA zu

Mit seiner heutigen Zustimmung zu CETA hat das Europäische Parlament den Weg frei gemacht: Nun kann der Ratifizierungsprozess in den Mitgliedstaaten beginnen.

Bundeswirtschaftsministerin Zypries:

„Die heutige Zustimmung des Europäischen Parlaments zu CETA ist ein Meilenstein in den kanadisch-europäischen Wirtschaftsbeziehungen. CETA ist das fortschrittlichste Handelsabkommen, das wir je hatten. Es verbessert nicht nur unsere wirtschaftliche Kooperation, sondern schreibt gleichzeitig auch unsere Werte fest. Denn CETA bekräftigt unsere sozialen und ökologischen Standards und schützt europäische und kanadische Besonderheiten und Errungenschaften. CETA wirkt auch über unsere Beziehungen zu Kanada hinaus: Wir zeigen damit allen unseren Partnern, dass wir Europäer zusammenstehen und entschlossen für faire und offene Handelsbeziehungen eintreten.“

Nach der Zustimmung durch das Europäische Parlament erfolgt im nächsten Schritt die gegenseitige Notifzierung. Die vorläufige Anwendung betrifft nur die Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen. Die wichtigste Ausnahme gilt für die neuen Regelungen zum Investitionsschutz.

Außerdem beginnen nun in den EU-Mitgliedstaaten die jeweiligen nationalen Ratifizierungsverfahren. In Deutschland steht zudem noch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aus. Die Anträge in zwei Eilverfahren gegen CETA waren vom BVerfG zurückgewiesen worden.

BMWi, Pressemitteilung v. 15.02.2017

Redaktioneller Hinweis: Heute hat der BayVerfGH die Zulassung des Volksbegehrens „Nein zu Ceta!“ abgelehnt. Weitere Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „Ceta“ (z.B. die Entscheidungen des BVerfG) finden Sie hier.