Aktuelles

EU-Kommission: Binnengrenzkontrollen – Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein

Die Kommission hat heute (Mittwoch) beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Zusammenhang mit der Durchführung von Polizeikontrollen in den Binnengrenzgebieten einzustellen. Die deutschen Behörden haben einen entsprechenden Erlass angenommen, der die erforderliche Rechtssicherheit in dieser Sache gewährleistet. Generell ermutigt die Kommission die Mitgliedstaaten, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Polizeikontrollen in Grenzgebieten gemäß dem Schengener Grenzkodex durchzuführen.

Die EU-Kommission hatte am 16.10.2014 die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eingeleitet. Dabei ging es um das deutsche Bundespolizei-Gesetz und der Kompatibilität mit dem Schengener Grenzkodex.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 15.02.2017