Ab sofort können im Rahmen der Dorferneuerung auch Kleinunternehmen bezuschusst werden, wenn sie in die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung investieren. Das hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitgeteilt. Von der Ausweitung des Programms profitieren laut Brunner Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter € 2 Mio. – ihnen waren staatliche Zuschüsse bislang verwehrt.
„Wir wollen alle Stellschrauben nutzen, um unsere ländlichen Räume zukunftsfähig und lebenswert zu erhalten“, sagte der Minister.
Voraussetzung für die Förderung ist laut Brunner, dass die Gelder dafür eingesetzt werden, die Bedürfnisse der Menschen mit Gütern oder Dienstleistungen des wiederkehrenden Bedarfs zu decken – was etwa für die Nahversorgung, die Instandhaltung von Gebäuden oder Gesundheits- und Pflegedienstleistungen gilt. Dem Minister zufolge können damit Investitionen zwischen € 10.000 und € 200.000 mit einem Fördersatz von bis zu 35% bezuschusst werden.
Für Dorferneuerungsprojekte stehen heuer laut Brunner landesweit fast € 69 Mio. bereit – € 11 Mio. mehr als im Vorjahr.
„Damit können die Ämter für Ländliche Entwicklung zusätzliche Projekte auf den Weg bringen und die Fördermittel für bereits umgesetzte Vorhaben schneller ausbezahlen“, so Brunner.
Detaillierte Informationen zum neuen Förderprogramm sowie zur Antragstellung gibt es bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung oder unter www.stmelf.bayern.de/Dorferneuerung.
StMELF, Pressemitteilung v. 15.02.2017