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Bayerischer Städtetag: Bundesmittel müssen an Kommunen fließen – Maly: Freistaat darf Kommunen bei den Integrationskosten nicht im Stich lassen

„Die Kommunen schultern zuverlässig ihren Anteil bei der Unterbringung und Integration von Menschen auf der Flucht. Ohne die kommunalen Leistungen hätten Bund und Land in den vergangenen Jahren die Herausforderungen von Zuwanderung und Integration nicht meistern können. Bayerns Kommunen haben sich darauf verlassen, dass der Freistaat sie bei den Kosten nicht im Stich lässt. Der Freistaat muss dauerhaft zeigen, wie er die Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen finanziell gestaltet“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly:

„Integration geschieht in den Städten und Gemeinden. Wenn Integration funktionieren soll, sind weniger der Bund und die Länder gefordert, sondern an erster Stelle die Kommunen. Da die Kommunen ihre Integrationsaufgaben in Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Musikschulen, Volkshochschulen, Kultureinrichtungen, Ehrenamt und Sportstätten erfüllen, müssen sich Bund und Länder an den aufgewendeten Kosten stärker beteiligen.“

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Integration berührt viele kommunale Bereiche, bei denen Personalkosten und Investitionskosten auflaufen: sozialer Wohnungsbau; Arbeitsmarkt; Jugendhilfe; Sozialhilfe und Asylsozialberatung; Kinderbetreuung in Kindergärten, Kitas und Horten; Bildung und Schule. Der Freistaat Bayern hat, anders als andere Bundesländer, einen Großteil der Kosten erstattet, die mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen während des Asyl- und Anerkennungsverfahrens anfallen.

Maly: „Wir erkennen die Leistungen des Freistaats an, verweisen aber auf eine Tatsache: Trotz der Leistungen des Freistaats bleiben hohe Belastungen in den kommunalen Haushalten stehen. Wir werden weiterhin hartnäckig die kalte Kommunalisierung von Integrationskosten kritisieren. Der Freistaat muss die Kommunen angemessen an seinem Teil der Bundesmittel von € 6 Mrd. beteiligen. Wenn die Kommunen ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen sollen, sind sie auf die Mittel von Bund und Freistaat angewiesen.“

Im Herbst 2015 war der Freistaat besonders auf die Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen angewiesen. Damals hat Ministerpräsident Seehofer Gesprächsbereitschaft für eine Unterstützung der Kommunen bei den Kosten zugesagt. In einem „open-book-Verfahren“ haben die kommunalen Spitzenverbände die Kosten der kommunalen Ebene offen gelegt, um dann mit dem Freistaat über einen angemessenen aufgabenbezogenen finanziellen Ausgleich zu verhandeln. Auch bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden schlagen sich finanzielle Mehrbelastungen in den Haushalten nieder.

Maly: „Die Staatsregierung stellt sich gegenüber kommunalen Forderungen taub. Die Staatsregierung verweist lediglich auf den Bund, der mehr Mittel zur Verfügung stellen soll.“

Der Bayerische Städtetag hat im August 2016 bei den kreisfreien Städten die flüchtlingsbedingten Ausgaben des ersten Halbjahres 2016 abgefragt. Insgesamt entstanden den kreisfreien Städten im ersten Halbjahr 2016 ungedeckte Kosten von € 63,8 Mio. Das sind bereits 72% der Kostenbelastung für das Gesamtjahr 2015: Hier sind die Kosten noch bei € 88,6 Mio. gelegen.

Maly: „Allein diese Zahl zeigt, dass die finanziellen Belastungen der kreisfreien Städte im Jahr 2016 deutlich höher ausfallen als im Vorjahr. Hier schlagen vor allem die Aufwendungen für Personal zu Buche.“

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Bei Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit der Staatsregierung im Dezember 2016 konnte eine erste Linderung erreicht werden: Die bayerischen Bezirke erhalten für 2017 und 2018 eine Entlastung von insgesamt € 112 Mio. für die bislang vom Freistaat nicht erstatteten Nettoausgaben für unbegleitete junge volljährige Flüchtlinge in der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Mitte 2017 soll eine Bestandsaufnahme zur Kostenentwicklung stattfinden. Damit beteiligt sich der Freistaat Bayern an den Kosten der Jugendhilfe für unbegleitete junge Flüchtlinge, die volljährig geworden sind und weiteren Betreuungsbedarf haben.

Maly: „Dies ist eine nur halbwegs befriedigende Lösung. Das ist besser als nichts, hilft den Kommunen aber nicht dauerhaft weiter: Denn der Freistaat ist trotz dieser Finanzspritze nach wie vor das einzige Bundesland, das die Kosten der Jugendhilfe für Flüchtlinge teilweise kommunalisiert: Dies geschieht über die Bezirksumlage, die kreisfreie Städte und Landkreise bezahlen; die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind über die Kreisumlage betroffen.“

Die Bezirke sind aufgrund der Entlastung, die der Freistaat inzwischen für 2017 und 2018 zugestanden hat, angehalten, nicht an der Umlageschraube weiter nach oben zu drehen; Entlastungen der Bezirkshaushalte und Steigerungen der Umlagekraft sollten Spielraum für eine Senkung der Umlagesätze bei Bezirken und Landkreisen eröffnen.

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 16.02.2017