Gesetzgebung

Landtag: Kinderkommission des Bayerischen Landtags begrüßt Verbot der Kinderehen

Die Kinderkommission des Bayerischen Landtags begrüßt die Einigung der Großen Koalition auf einen Gesetzesentwurf zum Verbot der Kinderehen in Deutschland. Tanja Schorer-Dremel, Doris Rauscher, Gabi Schmidt und Gisela Sengl hoffen, dass der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene nun schnellstmöglich abgeschlossen werden kann. Jede weitere Verzögerung würde eine Gefahr für das Kindeswohl der Betroffenen darstellen. Ein Verbot der Kinderehen ist nach Meinung der Kinderkommission zwingend notwendig, um Gesetzeslücken zu schließen und das hohe Niveau der Kinderschutzstandards in Deutschland zu gewährleisten.

Die Frage, wie mit minderjährigen Zuwanderern umgegangen werden soll, die bereits als Eheleute nach Deutschland kommen, beschäftigt die Mitglieder der Kinderkommission seit geraumer Zeit. Nach Zahlen des Bundesinnenministeriums waren im Zuge des Zustroms von Flüchtlingen bis Juli 2016 knapp unter 1.500 bereits verheiratete Minderjährige nach Deutschland gelangt.

Die Kinderkommission des Bayerischen Landtags hatte deswegen bei einer gemeinsamen Sitzung mit der Kinderkommission des Bundestags im Dezember 2016 den Bayerischen Justizminister Winfried Bausback darum gebeten, die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zum Verbot der Kinderehen zügig zu Ende zu führen und i.S.d. Kindeswohls für Rechtssicherheit zu sorgen. Bereits während der Plenardebatte am 22.11.2016 forderte die Kinderkommission in ihrem Zwischenbericht fraktionsübergreifend ein Verbot der Kinderehen auf Basis der Empfehlungen der Vereinten Nationen.

Die Vereinten Nationen setzen sich schon seit Jahrzehnten im Kampf gegen Kinderehen ein. Dies wurde in Gesprächen deutlich, die die Mitglieder der Kinderkommission im März vergangenen Jahres mit Marta Santos Pais, der Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Gewalt gegen Kinder, in New York führten. Wegen Armut, mangelhaftem Zugang zu Bildung, Kinderarbeit, sozialem Druck und verfrühten Schwangerschaften auf Grund fehlender Verhütungsmittel und Sexualaufklärung kommt es in Entwicklungsländern trotz des internationalen Verbots häufig zur Verheiratung von Minderjährigen.

Kinderehen bedeuten ein abruptes Ende der Kindheit und können nach Aussagen der Vereinten Nationen schwerwiegende Folgen für junge Mädchen haben. Häusliche und sexuelle Gewalt gehören dazu, aber auch verfrühte Schwangerschaften, die wiederum zu schweren Gesundheitsschäden oder Schulabbruch führen. Die Kinderkommission des Bayerischen Landtags hofft daher, dass von der Entscheidung der Bundesregierung eine internationale Signalwirkung ausgeht.

Bayerischer Landtag, Pressemitteilung v. 16.02.2017 (ap)

Redaktioneller Hinweis

Der Bundesjustizminister äußerte am 15.02.2017, dass der Gesetzentwurf „noch diese Woche“ (d.h. in Kalenderwoche 7) in die Ressortabstimmung gehen solle. Die Regierungsfraktionen im Bundestag hätten grundsätzliche Zustimmung signalisiert.