Sachgebiet: Verkehrsrecht / VG Regensburg, Urt. v. 20.02.2017 – RO 8 K 16.1708 / Weitere Schlagworte: Einmaliger Verstoß gegen das Trennungsgebot
Leitsatz:
Bereits der einmalige Verstoß des gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Trennungsgebot nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV führt zwingend zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
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