Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat bringt Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen auf den Weg

Landesgesetzliche Grundlage für elektronische Fußfessel bei terroristischen Gefährdern / Speicherung von Videoaufzeichnungen künftig zwei Monate statt nur drei Wochen möglich / Innenminister Joachim Herrmann: „Das stärkt die Sicherheit und Ordnung in Bayern wie auch das Sicherheitsgefühl der Menschen“

Das Kabinett hat heute eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) auf den Weg gebracht. Damit wird die landesgesetzliche Grundlage dafür gelegt, terroristische Gefährder durch eine elektronische Fußfessel zu überwachen. Innenminister Joachim Herrmann:

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„Damit wissen wir künftig genau, wo sich solche Personen aufhalten und können ihren Bewegungsspielraum erforderlichenfalls einschränken. Verstößt ein Gefährder gegen die mit der Fußfessel verbundenen Anordnungen, kann er auch präventiv in Gewahrsam genommen werden. Das ist ein weiterer Beitrag, um deutsche und ausländische Gefährder ein Stück weit stärker in den Griff zu bekommen.“

Darüber hinaus werden die Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung durch die Polizei und andere öffentliche Stellen an bestimmten Straßen und Plätzen künftig zwei Monate anstatt wie bisher nur drei Wochen gespeichert. Innenminister Joachim Herrmann verbindet mit den Änderungen eine klare Signalwirkung:

„Damit schaffen wir die Möglichkeit, Straftaten im öffentlichen Raum noch effektiver bekämpfen und ahnden zu können. Wir wollen damit aber auch die Abschreckungswirkung im Hinblick auf die Begehung von Straftaten erhöhen. Das stärkt die Sicherheit und Ordnung in Bayern wie auch das Sicherheitsgefühl der Menschen.“

Der Gesetzentwurf geht nun den Verbänden zur Anhörung zu.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.02.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Meldungen und Stellungnahmen zum genannten Gesetzgebungsverfahren: hier.
  • Fortlaufend aktualisierte Übersicht zu den laufenden Gesetzgebungsverfahren im Freitstaat nebst Beiträgen und amtlichen bzw. kommunalen Stellungnahmen: hier (dort, sobald im Internet veröffentlicht, auch der Gesetzentwurf).

Auf Bundesebene hat das Kabinett am 08.02.2017 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern beschlossen; hiernach sollen sowohl die Möglichkeiten zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach der Haft im Rahmen der Führungsaufsicht als auch zur fakultative Sicherungsverwahrung erweitert werden.

Bereits am 01.02.2017 hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes beschlossen, der u.a. eine Befugnisnorm zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern enthält. Hierdurch wird die „Fußfessel“, die bislang im Wesentlichen im Rahmen der Führungsaufsicht zum Einsatz kommt, in den Bereich der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übernommen.