Gesetzgebung

Landtag: 97. Plenum (22.02.2017) – behandelte Gesetzentwürfe und Staatsverträge

Das neue Bayerische Krebsregistergesetz (BayKRegG) wurde beschlossen. Dieses löst das alte BayKRG ab. Darüber hinaus wurde dem Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung zugestimmt. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des BestG (Berücksichtigung unterschiedlicher kultureller und religiöser Bedürfnisse). In Erster Lesung beraten wurde ein Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des BayHSchG (Studierende in die Hochschulleitung). Die nächste (98.) Plenarsitzung ist laut Sitzungsplan des Landtags für den 09.03.2017 anberaumt.

Erste Lesung

In Erster Lesung wurde beraten:

mit Aussprache: Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) – Studierende in die Hochschulleitung, LT-Drs. 17/15338

  • Stichworte: Erweiterung der Hochschulleitung um ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden; Änderung von Art. 20, 22 BayHSchG.
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Zweite Lesung/Beschluss

In Zweiter Lesung wurde beraten und

nach Aussprache beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Krebsregistergesetz (BayKRegG), LT-Drs. 17/12630, LT-Drs. 17/15525 (Beschlussempfehlung mit Bericht)

  • Stichworte: Ablösung des alten BayKRG durch das neue BayKRegG; Verbesserung der onkologischen Versorgung; Ausweitung der Datenerfassung.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
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Zustimmung beschlossen: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung, LT-Drs. 17/12889, LT-Drs. 17/15509 (Beschlussempfehlung mit Bericht)

  • Stichworte: gemeinsame Einrichtung der Länder mit der HRK zur Hochschulzulassung; Nachfolge des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 05.06.2008 (ehemals ZVS); Rechtsgrundlage, um das Zentrale Vergabeverfahren und das Serviceverfahren in einem gemeinsamen Verfahren abzubilden (sog. Dialogorientiertes Serviceverfahren); Vergabeverfahren nach neuem Staatsvertrag (wohl) erstmals zum Wintersemester 2018/2019.
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nach Aussprache abgelehnt: Gesetzentwurf (Bündnis 90/Die Grünen) zur Änderung des Bestattungsgesetzes (BestG), LT-Drs. 17/12957, LT-Drs. 17/15511 (Beschlussempfehlung mit Bericht)

  • Stichworte: Berücksichtigung unterschiedlicher kultureller und religiöser Bedürfnisse – Bereitstellung von Bestattungseinrichtungen, insbesondere zur Leichenwaschung (Neufassung von Art. 7 BestG), Einrichtung von Grabstätten mit unbefristeter Ruhezeit (Änderung von Art. 10 Abs. 1), Ausschluss eines frühesten Bestattungszeitpunkts sowie einer Sargpflicht in Durchführungsvorschriften (Änderung von Art. 16 Nr. 1 Buchst. f BestG)
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Hinweis

BayRVR bietet einen hochaktuellen und fortlaufend aktualisierten Überblick über laufende Rechtsetzungsverfahren im Freistaat Bayern (Verfahrensstand, ggfls. inkl. redaktioneller Beiträge sowie amtlicher bzw. kommunaler Stellungnahmen).

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com