Sachgebiet: Parlaments-, Wahl- und Parteienrecht / BGH, Beschl. v. 23.02.2017 – 3 ARs 20/16 / Weitere Schlagworte: NSA-Untersuchuungsausschuss; Vernehmung Edward Snowdens
Leitsatz:
Der Minderheit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses kommen im Verfahren nach § 17 Abs. 2 und 4 PUAG nur dann eigene Rechte zu, wenn sie entsprechend Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestags repräsentiert.
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