Sachgebiet: Schulrecht / BayVGH, Beschl. v. v. 24.02.2017 – 7 ZB 16.1642 / Landesrechtliche Normen: SchKfrG, BayEUG
Leitsatz:
Es widerspricht nicht dem Gleichheitssatz, wenn das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKfrG) für den Besuch des Kollegs als Schule des Zweiten Bildungswegs keinen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs vorsieht (Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 SchKfrG).
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