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EU-Kommission: Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion

Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) den fünften Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion vorgelegt. Sie ruft unter anderem zur Umsetzung getroffener Entscheidungen und zur Annahme verschiedener Gesetzesvorschläge auf, darunter die Feuerwaffen-Richtlinie und die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung.

„Die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen haben in den vergangenen Monaten und Jahren eine Reihe von Entscheidungen getroffen und wir müssen nun sicherstellen, dass diese auch angewendet werden. Wir müssen eine effektive und nachhaltige Sicherheitsunion schaffen und dafür ist die Umsetzung legislativer und nicht-legislativer Vorgaben entscheidend“, erklärte der zuständige EU-Kommissar Julian King zur Vorstellung des Berichts.

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Neben Vertragsverletzungsverfahren bei Nicht-Anwendung bereits beschlossener Vorgaben ginge es auch darum, die Mitgliedstaaten vor Ablauf von Umsetzungsfristen dabei zu unterstützen, Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, so King. Das betrifft beispielsweise die EU-Richtlinie über Fluggastdatensätze (PNR-Richtlinie) die den Informationsaustausch verbessern soll und von allen EU-Mitgliedstaaten bis Mai 2018 vollständig umgesetzt werden muss.

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 02.03.2017