Gesetzgebung

StMI: Erneut Sammelabschiebung – Auch Maghrebstaaten sind sichere Herkunftsländer

Gestern und vorgestern mussten 147 Serben, Kosovaren, Bosnier und Mazedonier von den Flughäfen Frankfurt und München aus in ihre Heimat, alles sog. sichere Drittstaaten, zurückkehren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte ihr Asylgesuch bestandskräftig abgelehnt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann machte erneut deutlich:

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„Abgelehnte Asylbewerber werden wir in Bayern auch weiterhin unverzüglich in ihre Heimatländer zurückführen.“

Er forderte ausdrücklich, auch Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen:

„Das hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich so beschlossen. Ich hoffe, dass die grün mitregierten Bundesländer dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz im Bundesrat am 10.03.2017 zustimmen. Alle sollten endlich kapieren: Bloße Lippenbekenntnisse reichen nicht. Wir müssen handeln. Nur so kann unser geltendes Asylrecht auch weiterhin funktionieren.“

StMI, Pressemitteilung v. 03.03.2017