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StMAS: EuGH-Urteil zu humanitären Visa – Integrationsministerin Müller: „EuGH hat Augenmaß behalten und setzt Integrationsfähigkeit Europas nicht aufs Spiel“

Bayerns Integrationsministerin Emilia Müller sieht in dem heutigen Urteil des EuGH eine mit Augenmaß gefällte Entscheidung: „Der EuGH hat heute gezeigt, dass ein Zugang nach Europa über die Botschaften nicht die richtige Antwort auf die derzeitigen Herausforderungen der EU-Mitgliedstaaten ist. Denn dadurch würden vor allem die attraktiven Mitgliedstaaten überfordert. In Zeiten, in denen wir über die Zukunft der europäischen Demokratie diskutieren, ist es richtig, dass Entscheidungen in solch zentralen politischen und gesellschaftlichen Fragen nicht im Gerichtssaal, sondern von den nationalen und europäischen Gesetzgebern getroffen werden.“

Mit dem heutigen Urteil lehnt der EuGH eine Pflicht der Mitgliedstaaten ab, ein Visum für bedrohte Angehörige von Drittstaaten zu erteilen, damit sie einen Asylantrag in Europa stellen können.

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„Damit bestätigt der Gerichtshof auch die Auffassung mehrerer Europäischer Mitgliedstaaten“, so die Ministerin, und weiter:

„Aus der Praxis der Flüchtlingsaufnahme wissen wir, dass ein Großteil der Asylsuchenden dauerhaft bei uns bleiben wird. Das ist und bleibt auch ohne neue Zugangswege die größte Herausforderung für unsere Gesellschaft seit der deutschen Wiedervereinigung. Europa muss nun endlich strukturelle Maßnahmen für eine wirksame Begrenzung und Verteilung der Zuwanderung vorantreiben und zudem die Probleme in den Drittstaaten angehen.“

Anlass für die Entscheidung des EuGH war der Fall einer syrischen Familie: Diese hatte bei der belgischen Botschaft im Libanon humanitäre Visa beantragt, um damit nach Belgien einreisen und dort Asylanträge stellen zu können. Die Syrer argumentierten insbesondere mit drohender Folter bei einem Verbleib in Syrien. Die belgische Botschaft lehnte die Visaanträge ab. Der Fall landete vor dem zuständigen belgischen Gericht, das den EuGH einschaltete.

StMAS, Pressemitteilung v. 07.03.2017

Redaktioneller Hinweis: Das Urteil ist einer der relativ seltenen Fälle, in denen der EuGH von den Schlussanträgen des Generalanwalts abweicht. Generalanwalt Mengozzi hatte anders plädiert und eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten angenommen, ein humanitäres Visum zu erteilen, wenn ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme vorliegen, dass bei einer Verweigerung Personen, die internationalen Schutz suchen, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt werden. Dabei sei es ist unerheblich, ob zwischen der betroffenen Person und dem ersuchten Mitgliedstaat Verbindungen bestünden.